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Psychiater empfahl Verlegung von Ibrahim A. in Psychiatrie

Im Brokstedt-Prozess wird das Bild psychischer Probleme beim Angeklagten deutlicher. Für einen Psychiater ist klar: Ibrahim A. hätte aus der Untersuchungshaft verlegt werden sollen.
Prozess wegen Messerattacke
Der Angeklagte Ibrahim A. sitzt im Gerichtssaal im China Logistic Center, im Hintergrund sein Anwalt Björn Seelbach. © Marcus Brandt/Pool dpa/dpa

Hätte der Angeklagte im Mordprozess um den Angriff im Regionalzug in Brokstedt aus der Untersuchungshaft nach der Tat in eine psychiatrische Einrichtung verlegt werden sollen? Aus Sicht eines Professors für Psychiatrie, der am Montag vor dem Landgericht Itzehoe als Zeuge aussagte, ist die Antwort klar. Er habe die Verlegung aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Neumünster in eine Klinik mehrfach angeregt, sagte der Arzt. Er habe ab dem 31. Januar 2023 viermal mit Ibrahim A. in der JVA gesprochen und dabei den Verdacht einer Psychose gewonnen. Einzelgespräche mit dem Palästinenser seien nicht möglich gewesen, weil er als gefährlich galt.

Beim ersten Treffen sei Ibrahim A. gut zugänglich und freundlich gewesen. Er habe damals von sich selbst als angegriffenes Opfer und nicht als Täter berichtet. In dem Gespräch habe er oft nach hinten geschaut und abgelenkt gewirkt. Halluzinationen habe er verneint. Er habe gesagt, er müsse «vorne zuhören und hinten etwas anderes denken». Ibrahim A. habe verneint, dass er sich verfolgt fühlt. Er habe aber berichtet, dass er im Gazastreifen Verfolgungen ausgesetzt gewesen sei.

Später habe Ibrahim A. in seiner Zelle randaliert und halluziniert. Er habe davon berichtet, zum Suizid aufgefordert worden zu sein. Der palästinensische Geheimdienst stehe regelmäßig vor seiner Zellentür. Seine Zelle werde mit Kameras überwacht und die Bilder würden auf allen Fernsehkanälen übertragen. Ibrahim A. sei daraufhin mit Psychopharmaka behandelt worden, sagte der Professor. In weiteren Gesprächen sei der Angeklagte abweisend gewesen. Auch ein Psychiater aus der JVA in Hamburg hatte als Zeuge bereits von der Verdachtsdiagnose einer Psychose berichtet. In der JVA Billwerder hatte Ibrahim A. bis wenige Tage vor der Tat eingesessen.

Der Zeuge sagte, er habe die Verlegung von Ibrahim A. auf die Sicherungsstation der JVA Lübeck für ungünstig gehalten. Dorthin war er aus Sicherheitsgründen gekommen. Der Vorsitzende Richter erwiderte, das Gericht habe entsprechende Berichte des Psychiaters nicht gekannt. Der Angeklagte habe den Arzt erst vor wenigen Tagen von seiner Schweigepflicht entbunden. Der Verteidiger betonte, er habe die Staatsanwaltschaft auf die Empfehlung des Psychiaters zur Verlegung hingewiesen. Damals sei die Hauptverhandlung noch nicht eröffnet gewesen.

Ibrahim A. steht seit Juli 2023 vor Gericht, weil er am 25. Januar 2023 im Regionalzug von Kiel nach Hamburg ein Messer gezogen und auf Fahrgäste eingestochen hat. Der Angeklagte streitet die Taten nicht ab. Zwei junge Menschen starben, vier Fahrgäste wurden schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft hält den Palästinenser für voll schuldfähig. Er habe aus Frustration über einen für ihn erfolglosen Termin bei der Ausländerbehörde in Kiel gehandelt. Die Verteidigung geht dagegen von einer psychischen Erkrankung des Angeklagten aus und fordert seit Monaten seine Verlegung von der Untersuchungshaft in eine Psychiatrie. Der Prozess wird von einem psychiatrischen Gutachter begleitet. Wesentlich für das Urteil dürfte sein, wie der Gutachter den psychischen Zustand des Angeklagten zum Tatzeitpunkt beurteilt.

Weitere Verhandlungstermine sind bis zum 15. Mai angesetzt. Dann könnte nach rund zehn Monaten Verhandlungsdauer ein Urteil gesprochen werden.

© dpa ⁄ Sönke Möhl, dpa
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