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Klage: Monteur will keine rote Arbeitshose tragen

Eine rote Arbeitshose geht für einen Industriearbeiter aus Solingen gar nicht. Lieber trägt er dunkle Privatkleidung. Seine Arbeitgeberin sah rot. Jetzt geht es in zweiter Instanz um seine Kündigung.
Landesarbeitsgericht
Der Schriftzug am Eingang zum Landesarbeitsgericht in Düsseldorf. © Jan-Philipp Strobel/dpa/Archivbild

Das Landesarbeitsgericht hat am Dienstag in Düsseldorf einen kuriosen Berufungsfall zu verhandeln: Muss ein Beschäftigter im Betrieb eine rote Arbeitshose tragen, obwohl er die Farbe nicht mag und den arbeitsschutzrechtlichen Sinn nicht einsieht?

Ja, hatte das Arbeitsgericht Solingen in erster Instanz entschieden. Dort hatte sich der Industrie-Arbeiter gegen seine Kündigung infolge des Hosen-Streits gewehrt (Aktenzeichen 15.032024 -1 Ca 1749/23). Über Wochen war er - trotz gegenteiliger Aufforderungen und Abmahnungen - immer wieder in andersfarbiger Kleidung erschienen, wie das Landesarbeitsgericht am Donnerstag mitteilte. Demnach trug er stattdessen lieber eine schwarze Hose oder dunkle Privatkleidung.

Die Arbeitgeberin hatte hingegen für alle betrieblichen Tätigkeiten in Montage, Produktion und Logistik funktionelle Arbeitskleidung zur Verfügung gestellt, wozu auch die roten Arbeitshosen gehörten. Sie hatte argumentiert, die Signalfarbe diene dem Schutz der Arbeitnehmer, erleichtere die Abgrenzung zu externen Beschäftigten und diene dem einheitlichen Auftreten des Unternehmens. Zu den Aufgaben des Klägers gehörten das Arbeiten mit Kappsägen und Akkubohrern zum Zuschnitt beziehungsweise der Montage von Profilen sowie Tätigkeiten im Knien.

Mit der Klage gegen seine Kündigung habe der Industrie-Arbeitnehmer behauptet, die rote Hose erfülle gar keine besonderen arbeitsrechtlichen Vorgaben, erläuterte das Düsseldorfer Gericht. «Außerdem möge er rote Hosen nicht. Er hat gemeint, dem Arbeitgeber stehe bezüglich der Hosenfarbe kein Direktionsrecht zu.»

Das Arbeitsgericht Solingen hatte seine Klage jedoch abgewiesen und entschieden, die Gründe der Arbeitgeberin für die Kleiderordnung rechtfertigten die Anordnung zum Tragen der roten Hose. «Das ästhetische Empfinden des Klägers betreffend die Hosenfarbe überwiege diese Interessen nicht», erläuterte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf, wo nun am Dienstag die Fortsetzung folgt.

© dpa
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