Die Zahl der Widersprüche gegen Sanktionen - Leistungsminderungen, wenn Empfängerinnen oder Empfänger zum Beispiel zu Terminen nicht erscheinen oder Fristen nicht einhalten - lag der BA zufolge 2023 mit rund 270 Klagen und fast 4700 Widersprüchen weiterhin auf niedrigem Niveau. Der Grund sei, dass die Jobcenter im vergangenen Jahr im Zuge der Bürgergeld-Reform deutlich weniger Leistungsminderungen ausgesprochen hätten, teilte die Behörde mit. Das Bürgergeld hat zum Jahresbeginn 2023 das Arbeitslosengeld II abgelöst und ist an die Stelle des bisherigen Hartz-IV-Systems getreten.
Fast 419.600 Widersprüche haben die Jobcenter 2023 entschieden, davon wurden nach BA-Angaben zwei Drittel zurückgewiesen oder zurückgezogen. Bei 138.500 Widersprüchen änderten die Jobcenter die ursprüngliche Entscheidung, vor allem weil fehlende Unterlagen nachgereicht worden waren. In fast 40.200 Fällen hatten die Jobcenter einen Fehler gemacht.
Mehr als 60 000 Klagen wurden 2023 vor Gericht entschieden, darunter nach BA-Angaben auch solche aus den vorangegangenen Jahren. Etwa 65 Prozent dieser Klagen wurden abgewiesen oder von den Klägerinnen oder Klägern zurückgenommen. Rund 35 Prozent führten zu einer neuen Entscheidung.