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Brände in Wohnhäusern: Angeklagter schweigt zunächst

Am frühen Morgen kommt es zu mehreren Bränden in zwei benachbarten Wohnhäusern. Eine Bewohnerin kann Schlimmeres verhindern. Knapp vier Jahre später steht der mutmaßliche Täter vor Gericht.
Freiwillige Feuerwehr
Feuerwehrmänner sitzen in ihrem Fahrzeug. © Carsten Rehder/dpa

Knapp vier Jahre nach Bränden in zwei Mehrfamilienhäusern in Berlin-Charlottenburg hat der Prozess gegen einen 37-Jährigen begonnen. Der Mann soll zunächst vor einer Wohnungstür mehrere Gegenstände angezündet haben. Anschließend habe er laut Anklage im Erdgeschoss einen Kinderwagen und im Hinterhaus eine Fußmatte in Brand gesetzt. Zuletzt habe er in einem benachbarten Wohnhaus Gegenstände angezündet. Zwei Personen hätten Rauchgasvergiftungen erlitten. Der 37-Jährige erklärte am Montag vor dem Berliner Landgericht, er werde sich zunächst nicht äußern.

Gegen 4.10 Uhr am Morgen des 20. Juli 2020 soll der 37-Jährige den ersten Brand gelegt haben. Durch das Feuer entstanden laut Anklage an einer hölzernen Wohnungstür oberflächliche Brandspuren. «Das Übergreifen des Feuers auf die Haussubstanz stand unmittelbar bevor und konnte gerade noch durch die Löscharbeiten einer Zeugin verhindert werden», so die Staatsanwaltschaft. Rauchgase hätten sich im Treppenhaus ausgebreitet. Der angezündete Kinderwagen sei vollständig ausgebrannt. Gegen 4.49 Uhr des Morgens habe er in einem Nachbarhaus vor der Fahrstuhltür Gegenstände in Brand gesetzt.

DNA-Spuren sollen zu dem 37-Jährigen als mutmaßlichen Täter geführt haben. Die Anklage lautet auf schwere Brandstiftung und versuchte Brandstiftung. Die Verhandlung wird am 14. Mai fortgesetzt.

© dpa
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