Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Wann Sie gegen Altersdiskriminierung vorgehen können

Wer aufgrund seines Alters im Arbeitsleben diskriminiert wird, muss das nicht einfach hinnehmen. Was Betroffene unternehmen können.
Eine Gruppe Kolleginnen und Kollegen
Betroffene von Altersdiskriminierung können sich rechtlich beraten lassen und Klage erheben. Aber: Nicht jede unterschiedliche Behandlung ist rechtswidrig. © Zacharie Scheurer/dpa-tmn/dpa

Diskriminierungen aufgrund des Lebensalters sind zwar nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) grundsätzlich verboten. Im Arbeitsleben werden Bewerberinnen und Bewerber oder Beschäftigte aber dennoch häufig aufgrund ihres Alters benachteiligt. Aber was können Betroffene machen, wenn sie Altersdiskriminierung erfahren haben? 

Wer im Bewerbungsprozess Diskriminierung erfährt, kann sich zum Beispiel in einem ersten Schritt an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden. Dort bekommen Betroffene Hilfe bei der rechtlichen Einordnung ihres Falls. 

Ausgangspunkt sind häufig Stellenausschreibungen, in denen Kandidaten zwischen «18 und 35 Jahren» oder «junges, engagiertes Personal für den Vertrieb» gesucht werden. Derartige Formulierungen wurden in der Rechtssprechung in der Vergangenheit als Indiz für Diskriminierung gewertet. Betroffene können dann Entschädigung und Schadenersatzansprüche geltend machen.

Diskriminierung am Arbeitsplatz: Diese Schritte sind möglich

Nach dem AGG sind Arbeitgeber außerdem in der Pflicht, innerbetrieblich Personen zu benennen oder Stellen einzurichten, die sich um die Gleichbehandlung von Mitarbeitern kümmern. Das kann etwa der Betriebsrat sein. 

In kleineren Betrieben, die keinen Betriebsrat haben, wenden sich Beschäftigte am besten direkt an ihre Führungskraft oder eine vom Arbeitgeber ernannte Vertrauensperson. Die muss den Sachverhalt klären und kann je nach Fall eine Abmahnung, Versetzung oder Kündigung in Erwägung ziehen.

Aber: Nicht alle Arbeitgeber unterstützen Opfer von Diskriminierung ausreichend. Dann haben Beschäftigte auch ein Arbeitsverweigerungsrecht. Das sollten sie aber nur in Anspruch nehmen, wenn es eindeutige Beweise für die Diskriminierung gibt - ansonsten besteht das Risiko einer Kündigung. 

Bei Klage Beratung einholen

Eine weitere Option kann sein, den Arbeitgeber zu verklagen. Ist die Klage erfolgreich, steht dem Kläger Schadenersatz zu. Betroffene sollten sich von einer Gewerkschaft oder einem Anwalt beraten lassen.

Wichtig: Nicht jede unterschiedliche Behandlung ist eine rechtswidrige Benachteiligung. Altersgrenzen können laut Antidiskriminierungsstelle des Bundes auch gerechtfertigt und damit nicht diskriminierend sein. Dazu zählt etwa die Altershöchstgrenze von 42 Jahren beim Spezialeinsatzkommando (SEK) der Polizei.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Tv & kino
Weniger Action, mehr Handlung: Der neue «Mad Max»
Szene aus «Mit einem Tiger schlafen»
Tv & kino
Birgit Minichmayr glänzt in «Mit einem Tiger schlafen»
Pinsel
Kultur
Gestohlenes Bacon-Gemälde nach neun Jahren gefunden
Ein Smartphone wird aufgeladen
Das beste netz deutschlands
Akku leer? So laden Sie ihr Smartphone besser auf
GPT-4o von OpenAI: Das musst Du zum neuen KI-Modell wissen
Das beste netz deutschlands
GPT-4o von OpenAI: Das musst Du zum neuen KI-Modell wissen
Galaxy Buds verbinden sich nicht? Das kannst Du jetzt tun
Das beste netz deutschlands
Galaxy Buds verbinden sich nicht? Das kannst Du jetzt tun
Bo Svensson
Fußball news
Union Berlins Neustart: Bo Svensson wird Cheftrainer
Eine Frau mit einem Kind beim Essen
Familie
Wie bringe ich Kindern Tischmanieren bei?