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Anträge auf Heizungsförderung ab sofort möglich

Bis zu 70 Prozent gibt es vom Staat für eine neue klimafreundlichere Heizung - mit einem Antrag bei der KfW. Öl- oder Gasheizung dürfen aber weiterbetrieben werden.
Heizungsförderung
Hausbesitzer können nun Anträge zur Heizungsförderung bei der KfW stellen. © Hauke-Christian Dittrich/dpa

Austausch von alt gegen neu mit staatlicher Unterstützung: Seit dem heutigen Dienstag können Hausbesitzer, die auf klimafreundlichere Heizungen umsteigen wollen, Anträge auf Zuschüsse bei der Förderbank KfW stellen. Das Programm sei erfolgreich gestartet, die Zahl der gestellten Anträge liege im Rahmen der Erwartungen, sagte eine KfW-Sprecherin auf Anfrage.

Zunächst gilt die Förderung für Eigentümer von bestehenden Einfamilienhäusern, die diese selbst bewohnen. Hauseigentümer können bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten beantragen.

Seit Jahresbeginn gilt das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition. Die Bundesregierung will mit der Reform für mehr Klimaschutz die Wärmewende im Gebäudebereich voranbringen und Verbraucher vor Preissprüngen bei Öl und Gas schützen, wenn die CO2-Preise in den kommenden Jahren steigen.

Über das Heizungsgesetz hatte es monatelang erbitterten Streit gegeben. Generell gilt: Funktionierende Heizungen können weiterbetrieben werden. Das gilt auch, wenn eine Heizung kaputtgeht, aber noch repariert werden kann. Vorgeschrieben ist seit 1. Januar, dass Neubauten in Neubaugebieten Heizungen mit 65 Prozent erneuerbaren Energien haben müssen.

Förderung von 30 Prozent der Investitionskosten

Voraussetzung für Zuschüsse der KfW in bestehenden Einfamilienhäusern ist ein «abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsvertrag» mit einem Fachunternehmen für den Heizungstausch. Es gibt eine Grundförderung von 30 Prozent der Investitionskosten für den Austausch alter, fossiler Heizungen durch neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien. Dazu zählen Wärmepumpen, solarthermische Anlagen oder Biomasseheizungen.

Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, gibt es einen Effizienz-Bonus von zusätzlich fünf Prozent.

Einkommens- und Geschwindigkeitsbonus

Zusätzlich gibt es einen Einkommensbonus von 30 Prozent der Investitionskosten. Diesen bekommen Hauseigentümer, die selbst dort wohnen, mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis zu 40.000 Euro.

Hinzu kommt ein Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent der Investitionskosten als Anreiz für eine schnelle Umrüstung. Der Bonus wird für den Austausch funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mehr als 20 Jahre alter Biomasse- und Gasheizungen durch eine klimafreundliche Heizung gewährt. Ab 2029 verringert sich der Bonus kontinuierlich.

Die Boni können bis zu einem Höchstfördersatz von 70 Prozent kombiniert werden. Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch liegen bei 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus. In diesem Falle liegt der Höchstbetrag für die Förderung bei 21.000 Euro. Für Biomasseheizungen wird ein Zuschlag von 2500 Euro gewährt, wenn sie einen bestimmten Staub-Emissionsgrenzwert einhält.

Ausweitung im Laufe des Jahres

Zusätzlich können Hausbesitzer, die eine Zusage für den Heizungstausch von der KfW haben, seit Dienstag einen zinsgünstigen KfW-Förderkredit bei einem Kreditinstitut beantragen - in der Regel bei der Hausbank.

Im Laufe des Jahres wird die Förderung schrittweise ausgeweitet, unter anderem auf Eigentümer und Eigentümerinnen von Mehrfamilienhäusern sowie Vermieter von Einfamilienhäusern. Diejenigen, die derzeit noch keine Anträge stellen können, können mit dem Projekt bereits starten. Wird mit dem Vorhaben bis zum 31. August begonnen, kann der Antrag bis zum 30. November nachgeholt werden.

Zuschüsse gibt es, solange die Fördermittel nicht ausgeschöpft sind. Insgesamt stellt der Bund in diesem Jahr mehr als sechs Milliarden Euro an Zuschüssen und zinsverbilligten Krediten für neue klimafreundlichere Heizungen bereit.

© dpa ⁄ Friederike Marx, dpa
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