Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Jobs in Landesverwaltung sollen attraktiver werden

Homeoffice, Kreativräume und flexibleres Arbeiten - die Landesregierung in Brandenburg will Jobs in der Verwaltung angesichts der Konkurrenz um Arbeitskräfte attraktiver machen. Das Kabinett beschloss dazu ein neues Attraktivitätskonzept, wie es am Mittwoch in der Mitteilung des Innenministeriums hieß. Angesichts des Fachkräftemangels und der Konkurrenz durch andere Arbeitgeber in unserer Region müsse die Landesverwaltung mehr als bisher tun, um möglichst qualifiziertes Personal zu gewinnen und auch möglichst langfristig an sich zu binden, sagte Innenminister Michael Stübgen (CDU).
Michael Stübgen
Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) spricht auf einer Pressekonferenz. © Michael Bahlo/dpa

Neben Familienfreundlichkeit, Gesundheitsförderung und Fort- und Weiterbildung sollen nun moderne Arbeitsformen aufgebaut werden. Die Möglichkeit, bis zu zwei Arbeitstage pro Woche im Homeoffice tätig zu sein, sei bereits in vielen Verwaltungsbereichen üblich, hieß es. Das Innenministerium selbst teste nun neue Arbeitsweisen, bei denen für Bedienstete persönlich zugewiesene Arbeitsorte in der Dienststelle wegfielen. Dafür könnten Homeoffice, flexible Arbeitsplätze, Besprechungs- und Kreativräume genutzt werden.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Richard Lugner
People news
Lugner nach Kur besonders fit für sechste Ehe
Yvonne Catterfeld
Musik news
Yvonne Catterfeld ist häufig als Erste auf der Tanzfläche
Sandra Hüller
Tv & kino
Sandra Hüller neben Ryan Gosling in «Project Hail Mary»
Google
Internet news & surftipps
Google verbessert KI-Überblicke nach absurden Empfehlungen
Smartphone
Das beste netz deutschlands
Geheimdienst rät: Smartphone öfter mal neustarten
Smartphone
Das beste netz deutschlands
Geheimdienst rät: Smartphone öfter mal neustarten
Marina Hegering
Fußball news
Hegering verletzt - Hrubesch trotzdem zuversichtlich
Zwei Männer in einem Gespräch
Job & geld
Beratungsprotokoll: Unterschrift ist keine Pflicht