Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Mutmaßlicher Doppelmord: Tatverdächtige sind Ehepaar

Sie sollen erst die Großmutter, dann die Mutter getötet haben: Bei der Festnahme hatten die Tatverdächtigen das wenige Wochen alte Baby der 27-Jährigen bei sich. Bisher machen sie keine Aussagen.
Gerichtsmikrofone
Mikrofone und Kopfhörer auf einem Tisch in einem Gerichtssaal. © Jonas Walzberg/dpa/Symbolbild

Die beiden Tatverdächtigen im Fall des mutmaßlichen Doppelmordes an Mutter und Tochter in Nordbaden sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein Ehepaar. Der 43-jährige Mann und seine 44 Jahre alte Frau stammten aus Sandhausen, einer Kleinstadt südlich von Heidelberg, teilte die Staatsanwaltschaft Mannheim am Donnerstag mit. Es handelt sich demnach um ein deutsches Ehepaar. Bisher hatten die Ermittler einen entsprechenden Bericht der «Bild»-Zeitung nicht kommentiert. 

Die beiden Tatverdächtigen äußern sich laut Polizei bisher nicht zu den Vorwürfen. Am Mittwoch hatten Staatsanwaltschaft und Polizei bekannt gegeben, dass sie nach knapp zwei Wochen intensiver Suche die Leiche der 51 Jahre alten Mutter aus einem Anglersee bei Bad Schönborn (Landkreis Karlsruhe) geborgen hatten. 

Anfang März war bereits die Leiche der 27-jährigen Tochter der Frau am Rheinufer bei Hockenheim entdeckt worden. Das Baby der jungen Frau war vergangene Woche unversehrt bei dem Ehepaar aus Sandhausen gefunden worden. Das Paar sitzt seither in Untersuchungshaft. Das sechs Wochen alte Mädchen befindet sich nach Angaben der Ermittler weiter in der Obhut des Jugendamtes. Zum Vater des Babys äußern sich weder Staatsanwaltschaft noch Polizei. Polizeisprecher Stefan Wilhelm sagte lediglich: «Der mögliche Vater des Kindes steht nicht unter Tatverdacht.»

Laut Mitteilung vom Mittwoch stammen die Tatverdächtigen nach bisherigen Erkenntnissen aus dem persönlichen Umfeld der beiden getöteten Ukrainerinnen. Es besteht demnach der dringende Verdacht des «gemeinschaftlichen heimtückischen Mordes zur Verdeckung einer Straftat» in zwei Fällen. Die Ermittler gehen nach eigenen Angaben davon aus, dass die beiden am Abend des 6. März erst die Großmutter und wenige Stunden später die Mutter des Babys getötet haben. Die 27-Jährige - eine Geflüchtete - hatte demnach mit Mutter und Baby in einer Flüchtlingsunterkunft im Rhein-Neckar-Kreis gelebt.

Die «Bild»-Zeitung berichtete am Wochenende, die Tatverdächtigen hätten in den vergangenen Monaten Nachbarn und Arbeitskollegen von der angeblich bevorstehenden Geburt einer eigenen Tochter erzählt. Sie sollen die 27-Jährige demnach getötet haben, um das Baby als ihres auszugeben. Zu einem möglichen Motiv des Ehepaares äußern sich bisher allerdings weder Polizei noch Staatsanwaltschaft.

Nach dem zweiten Leichenfund wird die Sonderkommission «Rampe» nach Angaben des Polizeisprechers von kommender Woche an in eine deutlich kleinere Ermittlergruppe umgewandelt. Seit dem Fund der getöteten Tochter hatten rund 60 Beamte intensiv nach dem Baby und seiner Großmutter gesucht. Rund 80 Hinweise der Bevölkerung seien eingegangen, die zum Teil noch ausgewertet werden müssten, sagte Wilhelm.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Ruth Maria Kubitschek
People news
Ruth Maria Kubitschek schrieb als «Spatzl» TV-Geschichte
Hochzeitskuss
People news
Lugners sechste Ehe: Bräutigam und Braut haben ja gesagt
Rupert Murdoch und Elena Zhukova
People news
Medienmogul Murdoch (93) heiratet zum fünften Mal
Pixel 8a vs. Galaxy S23 FE: Welches ist das geeignete Mittelklasse-Handy für Dich?
Handy ratgeber & tests
Pixel 8a vs. Galaxy S23 FE: Welches ist das geeignete Mittelklasse-Handy für Dich?
Apple-Account: Das musst Du zur neuen Apple-ID wissen
Das beste netz deutschlands
Apple-Account: Das musst Du zur neuen Apple-ID wissen
Galaxy S26: Setzt sich Samsung von Apple ab?
Handy ratgeber & tests
Galaxy S26: Setzt sich Samsung von Apple ab?
Borussia Dortmund - Real Madrid
Fußball news
BVB und die Folgen vom Wembley: Angst vor nächstem Trauma
Zwei Männer in einem Gespräch
Job & geld
Beratungsprotokoll: Unterschrift ist keine Pflicht