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Berufstätige Mütter viel öfter zu Hause bei kranken Kindern

Mütter kümmern sich nach Erhebungen der Barmer-Krankenkasse wesentlich häufiger um ihre kranken Kinder als Väter. Wie die Ersatzkasse am Mittwoch in Schwerin mitteilte, stellten Frauen in Mecklenburg-Vorpommern etwa dreimal häufiger Anträge auf Kinderkrankengeld als Männer. Allein bei der Barmer, die mit 267.000 Versicherten zweitgrößte gesetzliche Krankenkasse des Landes ist, seien im Jahr 2022 etwa 41.000 solcher Anträge eingereicht worden. Bis Ende September dieses Jahres seien es 23.500 gewesen. Wegen der Infektionswelle zum Ende des Jahres hin werde aber noch mit einer spürbaren Zunahme gerechnet, sagte Barmer-Landeschef Henning Kutzbach.
Erkältung
Verschiedene Medikamente liegen auf einem Tisch. © Susann Prautsch/dpa/Illustration

Nach seinen Angaben haben Eltern vom 1. Januar 2024 an einen erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld. Pro Kind könne ein Elternteil dann jährlich für 15 anstatt für 10 Tage Kinderkrankengeld beantragen. Für Alleinerziehende erhöhe sich der Anspruch auf 30 Tage je Kind. «Es ist wichtig, dass Eltern entlastet werden, wenn ihr Kind krank ist. Deshalb ist es auch richtig, dass trotz Wegfalls der Sonderregelungen die Anspruchstage nicht wieder auf Vor-Corona-Niveau zurückgehen», erklärte Kutzbach. Die pandemiebedingte befristete Erhöhung der Kinderkrankentage ende am 31. Dezember.

Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) begrüßte, dass Eltern kranker Kinder nun auch per Anruf ohne Praxisbesuch eine ärztliche Bescheinigung beantragen könnten. «Eine telefonische Krankschreibung entlastet Mütter und Väter und reduziert zusätzlich Ansteckungsrisiken in der Erkältungszeit», erklärte sie. Allerdings müsse das Kind der Kinderarztpraxis bekannt sein. Die Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit und für den Bezug des Kinderkrankengeldes könne zunächst für maximal fünf Tage ausgestellt werden. Für eine Verlängerung müsse das Kind in der Praxis vorstellig werden.

Laut Drese ist derzeit ein allgemeiner Anstieg der Arztkonsultationen aufgrund von Atemwegserkrankungen bei Kindern bis 14 Jahren zu verzeichnen. Die neue Regelung entlaste somit die Praxen im Land.

© dpa
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