Hamburger Immobilienbesitzer müssen länger auf ihre neuen Grundsteuerbescheide warten als ursprünglich geplant. Statt im Herbst dieses Jahres sollen die Bescheide nun erst im ersten Quartal 2025 verschickt werden, «rechtzeitig vor dem ersten Fälligkeitstermin am 15. Mai», sagte Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) am Dienstag im Rathaus. Die neue Grundsteuer gilt ab dem 1. Januar 2025. Von der Opposition kam heftige Kritik. Auch die Wohnungswirtschaft sieht die Verzögerung kritisch, da Wohnungsunternehmen nach Erlass der Bescheide auch noch Zeit für die Umsetzung bräuchten.
Ein Grund für die Verspätung sei der hohe Bearbeitungsaufwand beim Erlass der Grundsteuerwertbescheide, die als Grundlage für die Berechnung der neuen Steuer dienen, sagte Dressel. Zudem wolle man sich bei der Ermittlung des Hebesatzes und der Messzahl für Nutzflächen - aus denen sich letztendlich die Höhe der zu entrichtenden Steuer ergibt - ausreichend Zeit lassen. Sie sollen vor der Sommerpause verkündet werden und nach der Sommerpause ins Gesetzgebungsverfahren gehen.
Dressel betonte erneut, dass die neue Grundsteuer «über alles» aufkommensneutral gestaltet werden soll. «Es wird manche geben, die entlastet werden. Es wird aber auch manche geben, die etwas mehr belastet werden.» Die Einnahmen aus der Grundsteuer liegen seinen Angaben zufolge in Hamburg bisher bei 510 bis 515 Millionen Euro jährlich.
Anders als in anderen Bundesländern, in denen das Wertmodell des Bundes gelte und alle sieben Jahre eine neue Erklärung abgegeben werden müsse, soll das Hamburger Wohnlagenmodell dauerhaft gelten. «Hier muss ein Schuss ein Treffer sein», sagte Dressel. Auch deshalb nehme die Berechnung mehr Zeit in Anspruch.
Zudem soll die Grundsteuer in Hamburg künftig in zwei Teilen zum 15. Mai und zum 15. November fällig werden. Eine quartalsweise Zahlung - wie bisher noch möglich - sei nicht mehr vorgesehen, sagte Dressel.
Zur Ermittlung der neuen Grundsteuer waren in Hamburg die Besitzer von knapp 425 000 Immobilien aufgefordert worden, Grundsteuererklärungen abzugeben. Deren Bearbeitung dauere an. 253 000 Grundsteuerwertbescheide seien von den Finanzämtern bereits verschickt worden. Bis zur Sommerpause solle der weit überwiegende Teil folgen, der Rest bis Jahresende, sagte Dressel.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die bislang geltende Regelung zur Grundsteuer 2018 für verfassungswidrig erklärt, da die Berechnung auf Basis teils völlig veralteter Daten erfolgte.
Der Haushaltsexperte der CDU-Bürgerschaftsfraktion, Thilo Kleibauer, nannte die Verzögerungen bei der Umsetzung der Grundsteuerreform nicht nachvollziehbar und äußerst fragwürdig. «Dies erweckt den Eindruck, dass die Hamburgerinnen und Hamburger hier unliebsame Nachrichten erst nach der kommenden Bürgerschaftswahl erhalten sollen.» Die Hamburgische Bürgerschaft wird im Februar kommenden Jahres neu gewählt.
Auch die stellvertretende FDP-Landesvorsitzende Katarina Blume nannte die «Langsamkeit beim Management der neuen Grundsteuer» nicht nachvollziehbar. «Die Steuerzahler in Hamburg kommen ihren Pflichten zur Abgabe der Grundsteuererklärung vorbildlich nach. Umgekehrt haben sie ein Anrecht darauf, so schnell wie möglich Klarheit im Hinblick auf ihre Steuerlast zu erhalten», sagte sie.
Bei den mit der SPD regierenden Grünen sieht man den eingeschlagenen Weg weiterhin als außerordentlich erfolgreich. «Das zeigt der sehr niedrige Anteil an Einsprüchen, die sich explizit auf die Verfassungswidrigkeit unseres Modells berufen», sagte Paustian-Döscher, haushaltspolitischer Sprecher der Fraktion. «Anders als in anderen Bundesländern wird unser breit getragenes Modell auch von Verfassungsexperten nicht angezweifelt.» Dressel zufolge liegt die Einspruchsquote gegen die bislang ergangenen Grundsteuerwertbescheide knapp unter zehn Prozent.
Trotz der Verzögerungen zeige Hamburg, wie man eine komplexe Reform möglichst einfach umsetzen kann, sagte der Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen, Andreas Breitner. «Wir gehen davon aus, dass sich die Voraussagen des Finanzsenators bewahrheiten werden und die neue Grundsteuer nicht zu Verwerfungen auf dem Wohnungsmarkt führen wird.» Entscheidend sei, dass die neue Grundsteuer nicht zum Preistreiber für die Wohnkosten werde.