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Salzgitter AG: Förderung steht trotz Urteil zu Klimafonds

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Finanzierung des Klima- und Transformationsfonds hat keine direkten Auswirkungen auf den laufenden Umbau des Stahlkochers Salzgitter AG. Die zugesagte Förderung für den Aufbau einer CO2-ärmeren Produktion stamme zwar aus diesem Fonds, sagte Vorstandschef Gunnar Groebler am Donnerstag in Salzgitter. Es gebe aber bereits einen rechtskräftigen Förderbescheid, dieser habe trotz des Urteils weiter Bestand. «Die Förderung ist daher nicht in Gefahr.» Das Land Niedersachsen habe ihm zudem am Donnerstag zugesichert, dass auch der Landesanteil nicht infrage gestellt werde.
Stahlindustrie
Ein Mitarbeiter schaufelt im Stahlwerk der Salzgitter AG Sand in eine Abstichrinne am Hochofen. © Hauke-Christian Dittrich/dpa/Archivbild

Bund und Land hatten dem Stahlkonzern insgesamt eine Milliarde Euro zugesagt, damit dieser eine erste Anlage für CO2-ärmeren Stahl errichten kann. 700 Millionen Euro kommen vom Bund und sollten eigentlich aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert werden, weitere 300 Millionen steuert das Land bei. Insgesamt investiert das Unternehmen 2,2 bis 2,4 Milliarden Euro in den bereits laufenden Umbau, 2026 soll die erste Anlage in Betrieb gehen.

Statt mit Kohle kann Stahl dort dann CO2-neutral mit Wasserstoff und grünem Strom erzeugt werden. In einer Übergangszeit soll zunächst auch Erdgas als Energieträger zum Einsatz kommen. Das senke den CO2-Ausstoß gegenüber den bisherigen Hochöfen bereits um 60 Prozent, so Groebler.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Mittwoch eine Umschichtung von 60 Milliarden Euro im Bundeshaushalt von 2021 für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Der Bund darf zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachtes Geld damit nicht für den Klimaschutz nutzen. Das könnte sich stark auf den sogenannten Klima- und Transformationsfonds auswirken, aus dem die Bundesregierung zahlreiche Förderprogramme bezahlen wollte.

© dpa
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