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62-Jähriger im Missbrauchsfall von Edenkoben angeklagt

Ein Mädchen wird auf dem Schulweg entführt und sexuell missbraucht. Nun wurde Anklage gegen den Verdächtigen erhoben. Der Fall hatte überregional für großes Aufsehen gesorgt.
Pressekonferenz zum Missbrauchsfall in Edenkoben
Angelika Möhlig (l-r), leitende Oberstaatsanwältin, Andreas Sarter, Polizeivizepräsident Rheinpfalz, und Hubert Ströber, Leitender Oberstaatsanwalt. © Andreas Arnold/dpa

Rund drei Monate nach der Entführung und dem sexuellen Missbrauch eines Kindes im pfälzischen Edenkoben hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 62 Jahre alten Mann erhoben. Der Verdächtige soll das zehnjährige Mädchen im September auf dessen Schulweg mit Gewalt in sein Auto gedrückt und es später in einem leerstehenden Gebäude missbraucht haben, wie die Staatsanwaltschaft Landau am Montag mitteilte. Der mehrfach auch wegen Sexualstraftaten verurteilte Mann wurde nach einer Verfolgungsfahrt festgenommen, das Kind befreit. Der Fall hatte für großes Aufsehen gesorgt.

Der 62-Jährige sitzt in Untersuchungshaft. Er hat der Anklagebehörde zufolge «in seiner verantwortlichen Vernehmung bisher lediglich eingeräumt, sich des Mädchens am 11.09.2023 bemächtigt zu haben».

Das Landgericht Landau muss über die Zulassung der Anklage entscheiden, erst danach können Prozesstermine festgelegt werden. Die Staatsanwaltschaft strebt für den einschlägig Vorbestraften zudem die Sicherungsverwahrung im Anschluss an eine Haftstrafe an.

Die Tat hatte unter anderem eine Diskussion über das zwangsweise Anlegen einer elektronischen Fußfessel ausgelöst. Der Mann war Mitte Juli aus dem Gefängnis entlassen worden und wurde danach engmaschig von der Polizei überwacht. Unter anderem wurde ihm untersagt, Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufzunehmen und sich in der Nähe von Spielplätzen, Schwimmbädern, Schulen und Kindergärten aufzuhalten. Ferner durfte er weder ein internetfähiges Handy noch einen Laptop besitzen, um keine Foto- oder Videoaufnahmen herzustellen.

Gegen diese Weisung hatte der Mann nach Angaben der Ermittler verstoßen. Der Anweisung, Therapieangebote anzunehmen, sei er ebenfalls nicht nachgekommen. Zuvor hatte sich der Beschuldigte den Angaben zufolge auch geweigert, eine elektronische Fußfessel zu tragen. Die Behörden verwiesen auf die gesetzlichen Regelungen, wonach eine solche Fußfessel nicht unter Zwang angelegt werden könne.

Wenige Tage vor der Tat beantragte die Staatsanwaltschaft Frankenthal einen Haftbefehl, weil der Mann gegen diese Auflagen verstoßen hatte. Die Akten mit dem Haftbefehl seien wegen der Erkrankung einer Mitarbeiterin aber erst mit Verzögerung an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet worden und erst nach der Tat angekommen, hatte der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) mitgeteilt.

Nach dem Fall hatte Landesinnenminister Michael Ebling (SPD) gesagt, Rheinland-Pfalz wolle in der Novellierung des Polizei- und Ordnungsgesetzes den Rechtsrahmen für das Tragen einer elektronischen Fußfessel verschärfen - und zwar auch bei Sexualstraftätern.

© dpa
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