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20-Jähriger soll Weihnachtsmarkt-Anschlag geplant haben

Wollte ein 20-Jähriger auf einem Weihnachtsmarkt Menschen angreifen? Sicherheitskräfte in Niedersachsen haben Schlimmeres verhindert. Auch in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen wurden Jugendliche festgenommen.
Weihnachtsmarkt in Hildesheim
Zuletzt wurden in Nordrhein-Westfalen und Brandenburg zwei Jugendliche festgenommen, die einen Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt geplant haben sollen. © Julian Stratenschulte/dpa

Er soll vorgehabt haben, Besucher eines Weihnachtsmarktes anzugreifen: Die Polizei in Niedersachsen ermittelt gegen einen 20-Jährigen wegen des Verdachts eines geplanten Terroranschlags.

Die Ermittler sehen den Weihnachtsmarkt in Hannover als ein mögliches Ziel an - das «können wir derzeit nicht ausschließen», sagte ein Sprecher des niedersächsischen Landeskriminalamts der Deutschen Presse-Agentur. Nach LKA-Angaben ist der Mann weiter in polizeilichem Gewahrsam.

Zuletzt wurden in Nordrhein-Westfalen und Brandenburg zwei Jugendliche im Alter von 15 und 16 Jahren festgenommen, die einen Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt geplant haben sollen. Der 20-Jährige wiederum war am 21. November in Helmstedt in Gewahrsam genommen worden. Laut Landeskriminalamt hatte die Polizei Hinweise erhalten, wonach der Verdächtige aus Sachsen-Anhalt eine schwere Gewalttat geplant hat. Weitere Details wollte das LKA aus ermittlungstaktischen Gründen nicht nennen.

Ermittlungen gegen jungen Iraker

Nach Informationen aus Sicherheitskreisen soll der junge Iraker, der sich erst seit dem vergangenen Jahr in Deutschland aufhielt und in Niedersachsen einen Job gefunden hatte, darüber nachgedacht haben, Besucher eines Weihnachtsmarktes mit einem Messer zu attackieren. Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland.

Wie das Innenministerium in Magdeburg mitteilte, stand der 20-Jährige kurz vor seiner Abschiebung. «Eine Abschiebung war in Abstimmung mit der Bundespolizei bereits für den heutigen Freitag, den 1. Dezember 2023, vorbereitet worden.» Der Mann habe aber vor seiner Festnahme nichts davon gewusst.

Inzwischen habe der Mann gegen die Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge Klage beim Verwaltungsgericht Magdeburg eingereicht. Das Amt habe den Asylantrag am 21. November 2023 als offensichtlich unbegründet abgelehnt. Die Ausreisefrist betrage in einem solchen Fall eine Woche, hieß es.

Die niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens sagte zuvor dem NDR über den Verdächtigen: «Er hat angekündigt, dass er Anschläge im Zusammenspiel von Großveranstaltungen in der Weihnachtszeit offensichtlich ausüben möchte, und deswegen haben wir ihn in Präventionsgewahrsam genommen.»

Polizei «sehr klar und robust unterwegs»

Mit Blick auf die Sicherheitslage auf Weihnachtsmärkten sagte Behrens, die Polizei sei dort «sehr klar und robust unterwegs» - unter anderem wegen der kriegerischen Auseinandersetzung im Nahen Osten. «Wir haben auch weiterhin Islamisten», betonte sie. Nach Angaben des niedersächsischen Innenministeriums gibt es derzeit keine konkrete Gefährdungslage, aber eine «hohe abstrakte Gefährdung». Der Gaza-Krieg habe die Sicherheitslage bundesweit verschärft. Alle Weihnachtsmärkte hätten ein Sicherheitskonzept, auch erhöhte Polizeipräsenz solle die Märkte sichern. Ein Ministeriumssprecher sprach von einer «sehr volatilen Sicherheitslage».

Nach Angaben des Innenministeriums in Hannover ist die Zahl der als sogenannte Gefährder eingestuften Personen in Niedersachsen seit 2018 kontinuierlich gesunken. Demnach wird zurzeit eine mittlere zweistellige Zahl zu diesem Personenkreis im Bereich der politisch motivierten Kriminalität geführt. Gefährder sind Menschen, denen die Behörden schwerste politisch motivierte Straftaten bis hin zum Anschlag zutrauen.

Die Polizeidirektion Hannover erklärte zum dortigen Weihnachtsmarkt, eine «angemessene Anzahl von Einsatzkräften» sei dort unterwegs. Eine sogenannte mobile Wache solle als Anlaufstelle für Besucher dienen, die Anzeigen erstatten oder Hinweise an die Polizei geben wollten. Der Weihnachtsmarkt werde auch in diesem Jahr zusätzlich mit mehreren Kameras im Gebiet der Altstadt überwacht.

Jugendliche unter Terrorverdacht in U-Haft

Die beiden unter Terrorverdacht festgenommenen Jugendlichen aus Nordrhein-Westfalen und Brandenburg sitzen in Untersuchungshaft. Sie sollen mit der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) sympathisiert haben. Laut Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf sollen sie sich verabredet haben, mit der Explosion eines Kleinlasters Anfang Dezember Besucher eines Weihnachtsmarktes in Leverkusen zu töten.

Der in Nordrhein-Westfalen festgenommene 15-Jährige will sich den Angaben zufolge bereits Benzin beschafft haben, bei Durchsuchungen wurden aber keine Brennstoffe gefunden. Es habe ein «sehr konkretes Gedankenmodell» zur Tatplanung gegeben, sagte Oberstaatsanwalt Holger Heming. Allerdings gebe es keine Erkenntnisse, wonach sich die beiden einen Kleinlaster beschafft hatten. Die Jugendlichen sollen ihren Anschlag laut Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft in Anlehnung an die Ziele und Vorgehensweisen des IS geplant haben. Die Rede war von ideologisch angelehnten Sympathisanten, keineswegs von einer tatsächlichen Mitgliedschaft oder von tatsächlichem Kontakt.

Dem Jüngeren werden nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft unter anderem die Verabredung zu einem Verbrechen, nämlich heimtückischem Mord aus niedrigen Beweggründen, sowie die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vorgeworfen. Die mutmaßlichen Planungen der Jugendlichen - der 15-Jährige ist ein Deutsch-Afghane, der 16-Jährige hat die russische Staatsangehörigkeit - erinnern an den Anschlag am 19. Dezember 2016 an der Gedächtniskirche in Berlin. Damals war ein islamistischer Terrorist mit einem Lastwagen in den Weihnachtsmarkt gerast. Insgesamt 13 Menschen starben, einer von ihnen Jahre später an den Folgen.

Präventivgewahrsam für höchstens 14 Tage

Nach Angaben des niedersächsischen Innenministeriums kann ein Präventivgewahrsam laut Polizeigesetz des Landes nach einer richterlichen Entscheidung zunächst einmal höchstens 14 Tage dauern. Dies kann nach der Prüfung durch einen Richter um weitere 14 Tage verlängert werden. Im Rahmen der Gefahrenabwehr ist demnach eine letztmalige Verlängerung um sieben Tage möglich.

Auch die Bremer Polizei teilte mit, den Sicherheitsbehörden lägen aktuell keine Erkenntnisse vor, aus denen sich eine konkrete Gefährdung speziell für Weihnachtsmärkte in Bremen ableiten ließe. Die Bedrohungslage in Deutschland und in Europa sei aber unverändert, Weihnachtsmärkte hätten wegen der zu erwartenden hohen Besucherzahlen, der meist zentralen Lage und offener Zugangsmöglichkeiten eine besondere Bedeutung. Das Sicherheitskonzept der Polizei Bremen sehe auch den Schutz vor Überfahrtaten und den Einsatz unterschiedlicher Barrieren vor.

© dpa
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