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Zehn Jahre Haft für tödlichen Streit im Drogenmilieu

Kein Mord, keine Notwehr, sondern Totschlag: Das Landgericht Hanau hat sein Urteil im Prozess um ein Tötungsdelikt in Gelnhausen gesprochen.
Landgericht Hanau
Ein Schild mit der Aufschrift «Landgericht Amtsgericht» ist an der Fassade des Gerichtsgebäudes angebracht. © Arne Dedert/dpa/Archivbild

Im Prozess um ein Tötungsdelikt in Gelnhausen (Main-Kinzig-Kreis) ist der Angeklagte vom Landgericht Hanau wegen Totschlags zu zehn Jahre Haft verurteilt worden. Der Vorsitzende Richter Mirko Schulte sprach in seiner Urteilsbegründung am Freitag von einem «tödlich eskalierten Streit zwischen Freunden im Drogenmilieu». Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haft für den Syrer wegen Mordes gefordert. Die Verteidigung hatte dagegen von Notwehr gesprochen und den Freispruch des 29-Jährigen vom Mordvorwurf verlangt.

Grund für den Streit am Abend des 16. September 2022 war, dass das Opfer dem Angeklagten Schulden nicht zurückzahlen wollte. Der Verurteilte ist nach Ansicht des Gerichts voll schuldfähig. Er hatte seinen Gegner, der in Drogenhandel verwickelt war, mit Dutzenden Messerstichen und Schlägen mit einem Nageleisen angegriffen.

Staatsanwältin Lisa Pohlmann war von einer Arglosigkeit des Opfers ausgegangen und hatte dies als Mordmerkmal in ihrem Plädoyer angeführt. Das Gericht schloss sich dieser Ansicht nicht an. Zwar seien nicht alle Einzelheiten des Tatablaufs geklärt worden, aber es sei von einem Streit auszugehen, sagte Schulte in seiner Urteilsbegründung. Und bei einem Streit gebe es keine Arglosigkeit.

Aber auch die von der Verteidigung behauptete Notwehr ließ das Gericht nicht gelten. So sei der Täter, obwohl er seinem Opfer körperlich unterlegen war, praktisch ohne Verletzungen aus der Auseinandersetzung hervorgegangen. Außerdem habe der Täter nach dem Geschehen auch gegenüber engen Freunden nicht von einer Notwehr gesprochen, sagte der Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa
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