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Geständnis und Entschuldigung im Totschlagprozess: Notwehr?

Ein junger Mann gesteht, auf einen Mann eingestochen zu haben, der kurz darauf starb. Jetzt geht es im Prozess um die Rolle des Opfers, eine Schreckschusspistole und mutmaßliche Komplizen.
Gerichtsmikrofon
Ein Mikrofon steht in einem Saal eines Gerichts. © Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

Im Adrenalinrausch soll ein 20 Jahre alter Angeklagter immer wieder auf einen Mann eingestochen haben, der infolge des Blutverlustes gestorben ist. Der Tatvorwurf: Totschlag. Am Dienstag legte der Angeklagte vor dem Landgericht Neubrandenburg ein Geständnis zu Prozessbeginn ab, schilderte jedoch eine Notwehrsituation. Auch ein vorgeladener Zeuge erhärtete den Verdacht, dass der Angeklagte am 6. Oktober 2023 überfallen wurde.

Zu Beginn stellte der Angeklagte seinem Geständnis eine Nachricht an die Angehörigen des Opfers voran, welche in dem Prozess als Nebenkläger auftreten, und entschuldigte sich, was zu Tränen auf der Nebenklägerseite führte. Doch einseitig sei die Tat nicht gewesen, erklärte er. Er sei zuvor mit einem pistolenähnlichen Gegenstand bedroht worden.

Hintergrund der Tat seien Streitigkeiten um Schulden aus Betäubungsmittelgeschäften gewesen, sagte der Angeklagte. Er und das Opfer hatten sich demnach einige Zeit zuvor in Berlin Drogen beschafft, welche beim Angeklagten deponiert wurden. Später habe es Streit um die Bezahlung gegeben. Am Tag der Tat sei der Angeklagte unmittelbar vor seiner Haustür von hinten abgefangen worden und habe Marihuana und Wertsachen übergeben sollen, wozu er nicht bereit gewesen sei, sagte er. Den Angreifer habe der Angeklagte aufgrund der Vermummung nicht erkannt. Das spätere Opfer habe eine Waffe auf seinen Kopf gerichtet, woraufhin der Angeklagte ein Messer gezogen und auf die vermummte Gestalt eingestochen habe.

«Da hatte ich richtig Angst um mein Leben», sagte der 20-Jährige. «Durch Adrenalin habe ich einfach zugestochen.» Laut eigener Aussage sei er schon im Alter von zwölf Jahren mit Drogen in Kontakt gekommen. Auch an dem Abend im Oktober habe er verschiedene Substanzen zu sich genommen und sei «schon ein bisschen abwesend» gewesen.

Unmittelbar nach den Messerstichen seien zwei Komplizen des Angreifers hinzugestoßen, mindestens einer habe ein Messer gehabt, berichtete der Angeklagte. Daraufhin habe er die Flucht ergriffen. Dass es sich bei dem ersten Angreifer um den Mann handelte, mit dem er nach Berlin gefahren war und auch dessen Drogen auf seine Bitte hin bei sich gelagert hatte, erfuhr der Angeklagte laut seiner Aussage erst später über Social Media. Ein als Zeuge geladener junger Mann, der die Tatwaffe, eine Schreckschusspistole, verliehen hatte, unterstützte die Version des Angeklagten: «Die wollten ihm Drogen wegnehmen.» Die Täter hätten ihn zuvor «mehrfach gefragt, ob ich mitmachen möchte», was der Zeuge verneint habe. «Ich wollte nicht dabei sein.»

Die beiden als Zeugen geladenen mutmaßlichen Komplizen erschienen am Dienstag nicht vor Gericht. In dem Prozess sind bislang vier weitere Termine angesetzt.

© dpa
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