Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Rechtsschutz: Abgelehnte Kostenübernahme prüfen lassen

Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, hat's im Streitfall gut. Nützlich ist die Police aber nur dann, wenn der Versicherer im Schadensfall wirklich leistet. Ablehnungen sollten Betroffene prüfen.
Rechtsschutz: Abgelehnte Kostenübernahme prüfen lassen
Hat Ihre Rechtsschutzversicherung Ihnen die Deckungszusage versagt? Dann lohnt es sich in vielen Fällen, die Einschätzung überprüfen zu lassen. © Christin Klose/dpa-tmn/dpa

Eine Rechtsschutzversicherung kann für Verbraucherinnen und Verbraucher im Schadensfall wertvoll sein - sei es, wenn ihnen juristisches Ungemach durch Dritte droht. Oder sei es, weil sie selbst ihr Recht einklagen wollen. In letzteren Fällen versagen aber manche Versicherungen die finanzielle Unterstützung - und das nicht immer zurecht, stellt die Zeitschrift «Finanztest» (Ausgabe 4/2024) fest.

Viele Rechtsschutzversicherte fragen bei ihren Anbietern eine sogenannte Deckungszusage an, bevor sie sich ins Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung begeben. Mit dieser Deckungszusage verspricht der Versicherer, die anfallenden Kosten für das Gerichtsverfahren zu übernehmen - was in der Regel nur relevant wird, wenn der Kläger vor Gericht unterliegt. Doch in einigen Fällen erteilen Versicherer eben jene Zusage nicht. Der klassische Einwand: zu geringe Aussichten auf Erfolg.

Kostenübernahme abgelehnt? Gründe gut prüfen

Nach Ansicht der Zeitschrift «Finanztest», die auf eine entsprechende Untersuchung von Juraprofesser Christian Armbrüster solcher Ablehnungen verweist, machen es sich Versicherungsunternehmen damit oft zu leicht. Denn in vielen Fällen sei die Ablehnung rechtswidrig. Nur wenn etwa der entscheidende Versicherungsbaustein fehlt, zum Beispiel der Verkehrsrechtsschutz, oder eine Klausel in den Versicherungsbedingungen die Kostenübernahme für von Versicherten angestrengten Klagen versagt, ist die Sachlage eindeutig. 

«Finanztest» rät Versicherten daher, Ablehnungen - insbesondere wegen mangelnder Erfolgsaussichten - prüfen zu lassen. Entweder durch ein Gutachten eines Anwalts (Stichentscheid) oder des von der Anwaltskammer bestimmten Schiedsgutachters. Bescheinigt das Gutachten einer Klage Erfolgsaussichten, muss der Versicherer den Fall in der Regel übernehmen. Verweigert der Versicherer weiterhin die Zahlung, können sich Verbraucherinnen und Verbraucher für eine Schlichtung kostenfrei an den Versicherungsombudsmann wenden.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Ruth Maria Kubitschek
People news
Ruth Maria Kubitschek schrieb als «Spatzl» TV-Geschichte
Hochzeitskuss
People news
Lugners sechste Ehe: Bräutigam und Braut haben ja gesagt
Rupert Murdoch und Elena Zhukova
People news
Medienmogul Murdoch (93) heiratet zum fünften Mal
Pixel 8a vs. Galaxy S23 FE: Welches ist das geeignete Mittelklasse-Handy für Dich?
Handy ratgeber & tests
Pixel 8a vs. Galaxy S23 FE: Welches ist das geeignete Mittelklasse-Handy für Dich?
Apple-Account: Das musst Du zur neuen Apple-ID wissen
Das beste netz deutschlands
Apple-Account: Das musst Du zur neuen Apple-ID wissen
Galaxy S26: Setzt sich Samsung von Apple ab?
Handy ratgeber & tests
Galaxy S26: Setzt sich Samsung von Apple ab?
Borussia Dortmund - Real Madrid
Fußball news
BVB und die Folgen vom Wembley: Angst vor nächstem Trauma
Zwei Männer in einem Gespräch
Job & geld
Beratungsprotokoll: Unterschrift ist keine Pflicht