Im März 2023 soll sich der Mann zwei pornografische Filme beschafft haben. Um seine Tat zu verschleiern, druckte er laut Staatsanwaltschaft harmlose Film-Cover im Gefängnis aus und versah die beiden Videos zusätzlich mit einem gefälschten JVA-Klebesiegel. Wie die Filme den Weg ins Gefängnis gefunden haben, ist laut Staatsanwaltschaft unklar - vermutlich seien sie geschmuggelt worden.
Der 56-Jährige wurde den Angaben zufolge 2017 unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs an Kindern zu einer siebenjährigen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Im aktuellen Fall soll es sich aber nicht um Filme mit Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen handeln.