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Prozess um IS-Mitgliedschaft: Mutter vor Gericht

Was bringt eine junge Mutter dazu, mit ihrem Baby in ein Kriegsgebiet zu reisen? In einem Prozess vor dem Hanseatische Oberlandesgericht geht es um Mitgliedschaft in der Terrororganisation Islamischer Staat und Kriegsverbrechen in Syrien.
Hamburger Strafjustizgebäude
Außenansicht mit Haupteingang des Hamburger Strafjustizgebäudes am Sievekingplatz. © Christian Charisius/dpa

Eine Mutter von drei Kindern muss sich seit Montag vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg wegen Mitgliedschaft in einer Terrororganisation im Ausland verantworten. Die 31-jährige deutsch-algerische Staatsangehörige soll zwischen 2013 und 2017 der terroristischen Vereinigung Junud al-Sham und dem Islamischen Staat (IS) angehört haben.

Im Mai 2013 sei die aus dem Rheinland stammende Frau mit ihrer damals erst vier Monate alten Tochter von Bonn nach Syrien zu ihrem Ehemann gereist, hieß es in der Anklage der Bundesanwaltschaft. Im dortigen Bürgerkriegsgebiet hätten sie gemeinsam in einem Haus gelebt, aus dem die Junud al-Sham die Bewohner vertrieben hatte. Die Angeklagte verfügte den Angaben zufolge über eine halb automatische Waffe, eine sogenannte Pumpgun. Ihr Mann habe an Propagandavideos mitgewirkt.

Im Februar 2014 habe sich das Ehepaar dem IS angeschlossen und sei nach Rakka, die damalige Hochburg der Terrormiliz, gezogen. Die Frau habe dort über ein einsatzbereites Schnellfeuergewehr verfügt. Kurz nach der Geburt eines zweiten Kindes im September 2015 sei der Ehemann ums Leben gekommen. Ende 2015 habe die Angeklagte einen verwundeten IS-Kämpfer geheiratet und im September 2017 ein drittes Kind zur Welt gebracht.

Als ihr zweiter Mann sie wenig später verließ, bemühte sie sich um eine Rückkehr nach Deutschland, wie die Bundesanwaltschaft erklärte. Im März 2018 reiste sie über Ankara nach Bonn. Im September 2022 sei sie nach Kiel gezogen. Am 20. Juni 2023 wurde sie dort festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Die Anklage wirft ihr auch Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, Kriegsverbrechen gegen Eigentum sowie Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vor.

Die 31-Jährige sagte nach der Anklageverlesung, sie werde sich zu den Vorwürfen äußern. Die Vorsitzende des Staatsschutzsenats, Ulrike Taeubner, machte deutlich, dass es dabei vor allem auf ihre heutige Haltung zu den angeklagten Taten ankomme. Ihr Verteidiger kündigte für den nächsten Prozesstermin am Dienstag eine Erklärung an.

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat in den vergangenen Jahren schon eine Reihe von IS-Rückkehrerinnen aus Norddeutschland verurteilt. Einige von ihnen waren zuvor längere Zeit in Gefangenschaft kurdischer Milizen gewesen und erst dann an die deutschen Behörden überstellt worden. Die jetzt vor Gericht stehende Frau kehrte laut Anklage nach Deutschland zurück, ohne zuvor in Gefangenschaft geraten zu sein.

Im Juli 2022 hatte das Gericht gegen eine damals 34 Jahre alte Mutter zweier Kinder eine Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verhängt (3 St 2/22). Die Frau aus Bremen, die Ende der 1990er Jahre als Kind zusammen mit ihren Eltern vor den Taliban aus Afghanistan nach Deutschland geflohen war, wurde wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Beihilfe zum Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Versklavung schuldig gesprochen. Die Angeklagte hatte eine Jesidin, die ihr Mann als Sklavin hielt, mehrfach misshandelt.

Im März 2022 hatte das Oberlandesgericht eine IS-Rückkehrerin zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt (3 St 2/21). Der Staatsschutzsenat sprach die damals 44-jährige Mutter zweier Söhne aus Bad Oldesloe wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, Kriegsverbrechen, Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht sowie fahrlässiger Tötung schuldig. Sie hatte ihren 14-jährigen Sohn ins syrische Bürgerkriegsgebiet mitgenommen, wo er bei einem Bombenangriff starb.

Im Juli 2021 hatte ein Prozess um die Versklavung zweier Jesidinnen mit einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren geendet. Die Deutsch-Tunesierin und Witwe des IS-Terroristen und Berliner Gangsterrappers Denis Cuspert («Deso Dogg») hatte sich nach Überzeugung des Gerichts der Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Form der Versklavung nach dem Völkerstrafgesetzbuch schuldig gemacht (Az.: 4 St 1/21).

© dpa
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