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Landkreis: Umstellung auf Asyl-Bezahlkarten funktioniert

Im Landkreis Märkisch-Oderland haben einige Hundert Asylbewerber seit rund einer Woche die neue Bezahlkarte. Die Verwaltung ist mit der Umstellung zufrieden - es gibt aber auch Verärgerung.
Bezahlkarten für Asylbewerber
Ein Asylbewerber zeigt seine Bezahlkarte in einer Außenstelle des Sozialamtes vom Landkreis Märkisch-Oderland. Am selben Tag begann die Ausgabe der Bezahlkarten für Asylbewerber im Landkreis Märkisch-Oderland. © Patrick Pleul/dpa

Die ersten Bezahlkarten für Asylbewerber im Kreis Märkisch-Oderland funktionieren aus Sicht der Verwaltung rund eine Woche nach der Ausgabe bislang gut. Der Landkreis ist der erste in Brandenburg, der die Chipkarte einführte. Die Verteilung startete am Montag der vergangenen Woche.

«Wir sind froh, dass es technisch funktioniert», sagte der Sprecher des Landkreises, Thomas Berendt, am Dienstag. Bei der Bezahlung auch an Supermarkt-Kassen habe es keine Probleme gegeben. Knapp die Hälfte der Bezahlkarten - also um die 500 - seien bereits verteilt, Anfang Juni folge der Rest. Damit erhalten um die 1000 Asylbewerber in dem Landkreis staatliche Leistungen zum Lebensunterhalt nicht mehr als Bargeld-Scheck, sondern als Guthaben auf der Karte.

Neu ist, dass Bargeldabhebungen von höchstens 50 Euro pro Kopf und Monat möglich sind - als eine Art Taschengeld. In einigen Fällen reagierten Asylbewerber deshalb verärgert. «Froh sind sie nicht», meinte der Kreis-Sprecher zur Bargeld-Begrenzung. «Es ist eine ordnungspolitische Maßnahme. Es war nie das Ansinnen, dass alle damit zufrieden sind.» In zwei oder drei Fällen hätten Asylbewerber, die sich sonst nicht im Landkreis aufhielten und über die Änderung nicht informiert gewesen seien, den gesamten Betrag auf der Karte bar abheben wollen.

Künftig wollen alle Landkreise in Brandenburg die Bezahlkarte einführen. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) und der Landkreistag wollen am Dienstagnachmittag in Potsdam eine Erklärung dazu unterzeichnen. Jedoch hält der Streit um die Höhe der maximalen Bargeld-Summe innerhalb der Landesregierung an, da Sozial- und Integrationsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) 50 Euro für zu niedrig hält. Sie begründet dies damit, dass der Bundesgesetzgeber einen klaren Verweis auf den persönlichen Bedarf und auf das Teilhaberecht von Kindern und Jugendlichen sowie auf das Existenzminimum eingeführt habe.

Mit der Bezahlkarte als Alternative zu Bargeld soll unter anderem verhindert werden, dass Asylbewerber Geld an Schlepper oder Familie und Freunde im Ausland überweisen.

© dpa
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