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Totgeburt eines Mädchens: Hebamme äußert sich nicht erneut

2015 gebärt eine Frau ihre Tochter tot. Am Montag hat am Landgericht Verden ein Prozess gegen die frühere Hebamme begonnen, die die Geburt betreut hat.
Landgericht Verden
Der Schriftzug «Landgericht» hängt am historischen Gebäude des Landgerichts Verden im Stadtzentrum. © Hauke-Christian Dittrich/dpa/Archivbild

Mehr als neun Jahre nach der Totgeburt eines Mädchens hat sich eine frühere Hebamme zu Beginn eines neuen Prozesses am Montag nicht geäußert. Die 62-Jährige ist am Landgericht Verden wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt. Sie soll eine Hausgeburt in Siedenburg zwischen Bremen und Hannover fortgesetzt haben, obwohl es der Mutter und dem Kind zunehmend schlechter ging. Die Geburt sei nicht durchgehend überwacht worden, sagte der Staatsanwalt. Zudem habe die Angeklagte die Eltern nicht ausreichend über die Gefahr der Hausgeburt aufgeklärt. Die Schwangere war Risikopatientin.

Das Landgericht hatte die Angeklagte bereits im November 2022 wegen Totschlags durch Unterlassen zu vier Jahren Haft verurteilt. Die frühere Hebamme aus der Region Hannover legte gegen das Urteil Revision ein. Der Bundesgerichtshof entschied, dass der Fall neu verhandelt werden muss.

Der Verteidiger der Angeklagten schloss während der kurzen Verhandlung am Montag nicht aus, dass seine Mandantin sich künftig äußern werde. In dem vorigen Verfahren hatte die Hebamme einzelne Fehler eingeräumt. Sie habe der Schwangeren kein Blut abgenommen, nachdem die Fruchtblase geplatzt sei, sagte sie damals. Auch habe sie eine Fahrt ins Krankenhaus empfohlen, aber nicht darauf gedrängt. Dass sie ins Krankenhaus solle, sei ihr nicht geraten worden, sagte damals dagegen die Mutter.

Die Geburt im Jahr 2015 dauerte mehrere Tage. In dem vorangegangenen Verfahren wurde erwähnt, dass die Fruchtblase der Schwangeren schon am 10. Januar geplatzt sei. Eine Grünfärbung des Fruchtwassers sei festgestellt worden. Die Schwangere soll durchgehend Geburtswehen, das sind Muskelkontraktionen, gespürt haben.

Am Montag sagte der Staatsanwalt während der Verlesung der Anklage, dass die Hebamme am 12. Januar erkannt habe, dass ärztliche Hilfe notwendig sei. Dennoch habe sie die Hausgeburt fortgesetzt. Im weiteren Verlauf, es seien beim Kind bereits keine Herztöne zu hören gewesen, sollen die Eltern und die Hebamme zu Fuß zu einer Hausarztpraxis gelaufen sein. In der Praxis wurden abermals keine Herztöne festgestellt. Die Schwangere wurde anschließend nach Vechta ins Krankenhaus gebracht. Dort gebar sie ihre Tochter am 13. Januar gegen 21.20 Uhr tot.

Zum Zeitpunkt der Geburt soll die Zulassung der Angeklagten als Hebamme bereits widerrufen gewesen sein. Die Zulassung wurde ihr jedoch zunächst nicht entzogen, weil die Frau dagegen geklagt hatte, wie eine Sprecherin des Landgerichts Verden mitteilte. Die Angeklagte hat seit 2017 keine Zulassung mehr als Hebamme.

Der Prozess soll laut Übersicht am Mittwoch, dem 22. Mai, fortgesetzt werden. Dann sollen die Eltern als Zeugen aussagen. Das Gericht hat Verhandlungstermine bis zum 4. Juni angesetzt. Insgesamt sind drei Zeugen und drei Sachverständige geladen.

© dpa
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