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Fünf Jahre Haft wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs

Über Jahre hinweg hatte der Mann die Kinder seiner Lebensgefährtin missbraucht. Die gerichtliche Strafe dafür fiel nun höher aus, als nach den Plädoyers zu erwarten war.
Gefängnis
Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt. © Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild

Wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs und Vergewaltigung hat das Landgericht Schwerin einen 41-jährigen Mann aus dem Kreis Nordwestmecklenburg am Donnerstag zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Der Angeklagte hatte während des Prozesses gestanden, sich zwischen 2012 und 2018 in sieben Fällen an drei Kindern seiner damaligen Lebensgefährtin vergangen zu haben. Das Mädchen und die beiden Jungen waren zum Zeitpunkt der Taten zwischen acht und zwölf Jahre alt.

Mit dem Strafmaß ging das Gericht über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Diese hatte in ihrem Plädoyer vier Jahre und neun Monate Gefängnis beantragt. Der Verteidiger war in seinem Schlussvortrag knapp darunter geblieben und hatte vier Jahre und sechs Monate Haft als angemessen bezeichnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Mann hatte laut Gericht zunächst als Bekannter mit der Familie Kontakt. Nach dem Tod des Vaters der Kinder habe er als neuer Lebensgefährte der Mutter mehr und mehr eine Vertrauensstellung bei den Kindern eingenommen, die er für seine sexuellen Straftaten missbraucht habe, sagte der Richter in der mündlichen Urteilsbegründung. Auch seien einige der Taten besonders beschämend für die Kinder gewesen. Andererseits hielt das Gericht dem Angeklagten zugute, dass er im Prozess die Vorwürfe gestanden hatte. Damit ersparte er es den Kindern, vor Gericht aussagen zu müssen.

Von der verhängten Strafe gelten zwei Monate als verbüßt, weil das Verfahren rechtsstaatswidrig lange dauerte. Die Anklage der Staatsanwaltschaft war 2022 beim Gericht eingegangen. Der Prozess aber wurde erst zwei Jahre später eröffnet.

© dpa
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