Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Wahlalter für Berliner Abgeordnetenhaus wird auf 16 gesenkt

Jugendliche dürfen in Berlin bald mehr politisch mitbestimmen. Dazu wurde die Verfassung geändert.
Berliner Abgeordnetenhaus
Abgeordnete sitzen im Plenarsaal. © Sebastian Christoph Gollnow/dpa

In Berlin dürfen künftig auch 16- und 17-Jährige das Landesparlament mitwählen. Das Abgeordnetenhaus beschloss am Donnerstagabend mit breiter Mehrheit eine Verfassungsänderung zur Absenkung des Wahlalters von 18 auf 16. So werde die Demokratie gestärkt und jüngeren Leuten mehr politische Mitbestimmung ermöglicht, argumentieren die Befürworter von CDU, SPD, Grünen und Linken.

«Die Jugend muss die politischen Konsequenzen am längsten tragen. Jetzt werden sie an den Entscheidungen auch beteiligt», sagte die Grünen-Politikerin Klara Schedlich, die nach Angaben ihrer Fraktion mit 23 Jahren die jüngste Abgeordnete im Landesparlament ist. «Wir haben heute einen Grund zum Feiern, alle Demokratinnen und Demokraten in diesem Haus.» Die AfD lehnte das Vorhaben ab.

Nach Angaben des Vereins «Mehr Demokratie» ist Berlin das siebte Bundesland, in dem Menschen ab 16 auf Landesebene wählen dürfen. Zum ersten Mal wird das voraussichtlich 2026 bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus der Fall sein.

Mit 16- und 17-jährigen deutschen Staatsbürgern würde sich die Zahl der Wahlberechtigten für das Landesparlament und damit auch für Volksentscheide laut Senat von zuletzt rund 2,44 Millionen um rund 50 000 erhöhen - also um etwa zwei Prozent.

Bislang können 16- und 17-Jährige bereits bei den Wahlen zu den Berliner Bezirksverordnetenversammlungen, also den Kommunalparlamenten, abstimmen. Nach einer Gesetzesänderung auf Bundesebene gilt das auch für Europawahlen, erstmals 2024.

Laut Verfassung waren bisher für das Landesparlament alle Deutschen wahlberechtigt, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in Berlin ihren Hauptwohnsitz haben. In das Parlament wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Tage der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben.

An letzterem Punkt, dem sogenannten passiven Wahlrecht, ändert sich nichts: Kandidieren für das Landesparlament dürfen also auch in Zukunft Menschen erst ab 18.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Doro Pesch
Musik news
«Queen of Metal» Doro Pesch wird 60
Sängerin Adele
People news
Adele weist homophoben Fan zurecht
Ruth Maria Kubitschek
People news
Ruth Maria Kubitschek schrieb als «Spatzl» TV-Geschichte
Pixel 8a vs. Galaxy S23 FE: Welches ist das geeignete Mittelklasse-Handy für Dich?
Handy ratgeber & tests
Pixel 8a vs. Galaxy S23 FE: Welches ist das geeignete Mittelklasse-Handy für Dich?
Apple-Account: Das musst Du zur neuen Apple-ID wissen
Das beste netz deutschlands
Apple-Account: Das musst Du zur neuen Apple-ID wissen
Galaxy S26: Setzt sich Samsung von Apple ab?
Handy ratgeber & tests
Galaxy S26: Setzt sich Samsung von Apple ab?
Peter Zeidler
Fußball news
Offiziell: Zeidler wird Trainer beim VfL Bochum
Die Fassade des Kanumuseums Ontario
Reise
Canadian Canoe Museum: Indigene Kultur und viele Kanus