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Verfassungsgerichtshof verschiebt Verhandlung über AfD-Klage

Seit 2018 scheitert die AfD ausnahmslos bei der Wahl ihrer Kandidaten für das Parlamentarische Kontrollgremium. Einmal klagte sie vergeblich dagegen, nun wurde eine zweite Verhandlung verschoben.
Bayerischer Verfassungsgerichtshof
Der Schriftzug «Bayer. Verfassungsgerichtshof» ist an einer Wand zu sehen. © Matthias Balk/dpa

Die für Mittwoch angesetzte mündliche Verhandlung am Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Klage der AfD-Landtagsfraktion gegen die fortwährende Nicht-Wahl ihrer Kandidaten in das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) wurde verschoben. Gründe zu der kurzfristigen Terminverschiebung nannte das Gericht auf Nachfrage keine - auch wann der Nachholtermin stattfinden soll, blieb zunächst offen.

Die AfD, die auch in Bayern vom Verfassungsschutz beobachtet wird, bemüht sich seit ihrem ersten Einzug in den Landtag 2018 vergeblich um Sitze im Landtagspräsidium und im PKG. Bei der mündlichen Verhandlung soll unter anderem erörtert werden, ob mit der Ablehnung aller Kandidaten «ohne sachlichen Grund» die verfassungsmäßigen Rechte der AfD-Fraktion verletzt wurden. Beklagter ist der Landtag als Verfassungsorgan, der aber wiederum keinerlei Einfluss auf das Stimmverhalten der Abgeordneten hat.

Das Parlamentarische Kontrollgremium kontrolliert unter anderem die Arbeit des bayerischen Verfassungsschutzes, weshalb die Mitglieder einer besonderen Verschwiegenheit unterliegen. Dem Gremium gehören laut Gesetz sieben Abgeordnete an, aufgeteilt nach Stärke der Fraktionen. Die Besetzung ist normalerweise eine Formsache.

Seit Ende 2018 konnte aber in zahlreichen Wahlgängen kein AfD-Fraktionsmitglied eine Mehrheit hinter sich vereinen. Die Wahl in der Plenarsitzung ist geheim, die Abgeordneten können frei abstimmen. Der Platz blieb somit unbesetzt. Im Sommer 2021 hatte der Bayerische Verfassungsgerichtshof bereits eine erste Klage der AfD wegen deren Nicht-Wahl in das Gremium abgewiesen, wegen Unzulässigkeit. Daraufhin hatte die Fraktion später eine erneute Klage eingereicht - die wird nun verhandelt.

Auch in der aktuellen Legislaturperiode scheiterten bislang sämtliche AfD-Kandidatinnen und -Kandidaten mit Versuchen, sich ins Landtagspräsidium oder in das Kontrollgremium wählen zu lassen. Zum Teil entfielen auf die Kandidaten sogar weniger Stimmen als AfD-Abgeordnete anwesend waren.

Zwar sieht die Geschäftsordnung des Landtags vor, dass jede Fraktion einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin stellen sollte. Bei der geheimen Wahl kann allerdings kein Parlamentarier dazu gezwungen werden, einem Kandidaten oder einer Kandidatin auch zur notwendigen einfachen Mehrheit der Stimmen zu verhelfen.

© dpa
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