Die AfD hatte im vergangenen Jahr bereits versucht, im Zuge des vorläufigen Rechtsschutzes eine Beobachtung zu verhindern. Ihre Anträge im sogenannten Eilverfahren waren jedoch sowohl vom Verwaltungsgericht München als auch in zweiter Instanz vom bayerischen Verwaltungsgerichtshof abgewiesen worden.
Das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) hatte im Juni 2022 entschieden, die AfD als Gesamtpartei sowohl aus öffentlich zugänglichen Quellen als auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten. Im Eilverfahren hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Klage der AfD mit der Begründung abgewiesen, der Verfassungsschutz gehe zu Recht davon aus, dass tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD als Gesamtpartei bestünden.
Dies ergebe sich insbesondere aus dem Einfluss von Parteimitgliedern auf die Gesamtpartei, die der mittlerweile aufgelösten Sammlungsbewegung Der Flügel angehörten, sowie aus bekannt gewordenen «Umsturzfantasien» von Mitgliedern des bayerischen Landesverbands. Zahlreiche Anhänger des ehemaligen Flügels verträten ebenso wie hochrangige Vertreter der Jugendorganisation der AfD Junge Alternative einen mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbarenden völkischen Volksbegriff. Zudem gebe es zahlreiche Hinweise dafür, dass das Politikkonzept der Gesamtpartei gegen die Menschenwürde von Personen islamischen Glaubens verstoße.
Am Oberverwaltungsgericht im westfälischen Münster wird gerade über eine Klage des AfD-Bundesverbandes gegen die Beobachtung der Gesamtpartei durch das Bundesamt für Verfassungsschutz verhandelt.