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Im Hotel: Häftling nach zwei Wochen auf der Flucht gefasst

Nach seiner aufsehenerregenden Flucht hat ein Straftäter aus Mannheim etwas mehr als zwei Wochen in Freiheit verbracht. Dann wird er gefasst. Wirklich weit ist er nicht gekommen.
Gefängnis
Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt. © Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild

Etwas mehr als zwei Wochen nach seiner Flucht bei einem Arztbesuch außerhalb des Mannheimer Gefängnisses sitzt ein Straftäter nun wieder hinter Gitter. Der 25-Jährige wurde am Freitag in einem Hotel in Weinheim nahe Heidelberg festgenommen, wie die Polizei mitteilte. Er habe keinen Widerstand geleistet. Details zu den Umständen der Festnahme nannte die Polizei nicht.

Von einem weiteren geflohenen Häftling fehlt allerdings nach wie vor jede Spur. Der Straftäter aus der JVA Bruchsal war bereits Ende Oktober bei einem bewachten Ausflug an einen Baggersee in Germersheim (Rheinland-Pfalz) entkommen.

Der am Freitag festgenommene Mann hatte am 14. Dezember einen Arztbesuch im Klinikum der Mannheimer Nachbarstadt Ludwigshafen zur Flucht genutzt. Nach Angaben des Justizministeriums war er von zwei Bediensteten zum Kieferorthopäden begleitet worden. Als er nach der Behandlung zum Transportauto zurückgebracht wurde, sei er sowohl mit Handfesseln als auch an einen JVA-Mitarbeiter gefesselt gewesen. An der geöffneten Tür des Fahrzeugs sei die Fesselung an den Bediensteten gelöst worden, damit der Gefangene in das Fahrzeug habe einsteigen können.

Ein entscheidender Moment: Der 25 Jahre alte Häftling riss sich laut Ministerium los, zeitgleich näherte sich - wohl nicht erkennbar - von hinten ein vermummter Komplize auf einem Motorroller, richtete eine Schusswaffe aus geringer Entfernung auf den Beamten und schoss in die Luft.

Der Häftling war im Oktober 2022 vom Landgericht Mannheim unter anderem wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung und räuberischer Erpressung zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden. Seit Juli 2021 wurde er laut Ministerium bereits insgesamt 25 Mal zu Arzt-, Klinik- und Gerichtsterminen ausgeführt - nie habe es Vorkommnisse gegeben.

Die zweite Flucht nach dem Vorfall in Germersheim hatte für scharfe Kritik auch an der baden-württembergischen Justizministerin Marion Gentges (CDU) gesorgt. Die Ministerin musste mehrere Pannen einräumen.

Unter anderem waren nach ihren Angaben im Mannheimer Fall nicht alle Vorschriften eingehalten worden. Neben den erfahrenen Vollzugs- und Vorführbeamten sei bei dem Termin nur ein auszubildender Justizwachtmeister eingeteilt worden und kein zweiter Justizvollzugsbeamter - «entgegen ausdrücklicher Vorgaben», wie Gentges betonte. «Das stellt einen Regelverstoß dar, dem wir weiter nachgehen.» Ausschlaggebend für die Flucht sei dies aber nicht gewesen. Ihr Justizministerium hat inzwischen die Vorgaben für Ausführungen per Erlass verschärft.

Im laufenden Jahr gab es nach Angaben des Justizministeriums rund 20 000 sogenannte Aus- und Vorführungen, darunter auch Arzttermine wie der Ludwigshafener und Gerichtstermine. Eine deutlich geringere Zahl dient wie im Bruchsaler Fall dazu, einen Häftling wieder an das Leben in Freiheit zu gewöhnen und die Familie zusammenzuführen.

© dpa
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