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Junge Frau heimtückisch getötet? Prozess nicht öffentlich

Eine junge Frau soll Ende vorigen Jahres in Pasewalk heimtückisch getötet worden sein. Gegen einen 20-Jährigen und eine 19-Jährige wird nun nicht öffentlich verhandelt. Details wurden dennoch bekannt.
Getötete 18-Jährige
An einem Zaun zu einem verwilderten Grundstück, wo am 07.12.2023 die getötete 18-jährige gefunden wurde, stehen Kerzen, Plüschtiere und Blumen. © Bernd Wüstneck/dpa/Archivbild

Der Prozess um eine gewaltsam getötete 18-Jährige in Pasewalk Ende vorigen Jahres findet weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Kammer des Landgerichts Neubrandenburg gab zum Auftakt am Dienstag einen entsprechenden Beschluss bekannt, wonach nur Anklageverlesung und Urteilsverkündung öffentlich sind.

Die Staatsanwaltschaft wirft einem 20-Jährigen und einer 19-Jährigen gemeinschaftlichen Mord vor. Sie und ihr Opfer wohnten demnach in einer Pasewalker Behinderteneinrichtung. Laut am Dienstag verlesener Anklage sollen sie die 18-Jährige am Abend des 6. Dezembers aus unbekannten Gründen zu einer Gartenanlage gelockt und heimtückisch getötet haben. Dafür hätten sie einen Stein und ein Messer mit einer etwa elf bis zwölf Zentimeter langen Klinge mitgenommen.

Zunächst habe die Angeklagte den Stein auf den Hinterkopf des ahnungslosen Opfers geworfen. Der Angeklagte habe dann 70 Mal auf den Brustbereich des Opfers eingestochen. Auch die Angeklagte habe das Opfer mit dem Messer verletzt.

Als beide noch Atemgeräusche festgestellt hätten, sollen sie die junge Frau mehrere Minuten lang gewürgt haben, zunächst mit den Händen und dann mit einem Schal. Sie zogen das Opfer laut Anklage aus und ließen es im Schnee liegen.

Laut Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte im Zustand verminderter Schuldfähigkeit gehandelt haben, die Angeklagte sei voll schuldfähig. Dem Angeklagten sei die Unrechtmäßigkeit der Tötung eines Menschen zwar bewusst gewesen, er habe sich wegen einer verminderten Intelligenz aber dem von der Angeklagten ausgehendem Vorhaben nicht entgegenstellen können.

Die Richterin begründete den Ausschluss der Öffentlichkeit unter anderem damit, dass eine mögliche Unterbringung in einem Krankenhaus Gegenstand der Verhandlung werden könne. Zunächst sind vier Verhandlungstermine angesetzt. Demnach könnte Mitte Mai ein Urteil ergehen.

© dpa
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