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Zieschang: Bund muss mehr für den Zivilschutz tun

Warn-Apps, Sirenen, Sanitätsmaterial - für Katastrophen soll der Staat Vorsorge treffen. Aus Sicht von Sachsen-Anhalt tut der Bund dafür zu wenig.
Tamara Zieschang
Tamara Zieschang (l, CDU), Ministerin für Inneres und Sport von Sachsen-Anhalt, während eines Gesprächs mit der Deutschen Presse-Agentur (DPA). © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa

Die sachsen-anhaltische Innenministerin Tamara Zieschang hat den Bund aufgefordert, mehr für den Schutz der Bevölkerung zu tun. «Die Zeitenwende wird im Bund bislang nur halb gedacht. Die notwendige Stärkung der Bundeswehr muss zwingend mit mehr Investitionen in den Zivilschutz einhergehen. Der Bund muss beides gemeinsam denken. Dies ist bislang nicht ausreichend erfolgt», sagte die CDU-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur am Freitag.

Die Länder fordern vom Bund ein Stärkungspakt Bevölkerungsschutz in Höhe von zehn Milliarden Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren. Das Geld soll unter anderem in den Ausbau von Warn-Apps, in die Erweiterung eines Sirenen-Förderprogramms und in die Sanitätsmaterialbevorratung fließen. Aber auch im Bereich Notstrom für lang anhaltende Stromausfälle oder in den Ausbau der Strukturen für einen flächendeckenden physischen Schutz der Bevölkerung durch Schutzräume müsse investiert werden, hieß es.

Zieschang kritisierte, dass sowohl im Bundeshaushalt 2023 als auch im Bundeshaushalt 2024 nicht genug Geld für solche Maßnahmen eingestellt ist. «Sicherheit kostet Geld. Das gilt für die äußere wie die innere Sicherheit. Die angespannte weltpolitische Sicherheitslage darf sich nicht allein im Verteidigungshaushalt niederschlagen, sondern muss seine Entsprechung in dem für den Zivilschutz relevanten Etat des Bundesinnenministeriums finden», mahnte die Innenministerin mit Blick auf die aktuellen Beratungen zum Bundeshaushalt 2025.

Der Bevölkerungsschutz basiert laut dem sachsen-anhaltischen Innenministerium zufolge auf zwei Säulen - dem Zivilschutz und dem Katastrophenschutz. Die zivile Verteidigung falle laut Grundgesetz in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Für den Katastrophenschutz seien die Länder zuständig, hieß es. Dafür hat Sachsen-Anhalt den Angaben zufolge zuletzt sieben Krankentransportkraftwagen für den Sanitätsdienst, vier Modulfeldküchen und 15 Netzersatzanlagen beschafft.

© dpa
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