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Senat: Stiftung soll Tuntenhaus kaufen

Über die Zukunft des queeren Wohnprojekts Tuntenhaus im Prenzlauer Berg wurde monatelang diskutiert. Inzwischen zeichnet sich eine Lösung ab. Aber noch ist nichts entschieden und noch manches offen.
Plenarsitzung Berliner Abgeordnetenhaus - Protest
Aktivisten demonstrieren vor dem Berliner Abgeordnetenhaus unter dem Motto „Queere Räume retten, Verdrängung stoppen“ für das alternative Hausprojekt „Tuntenhaus“. © Bernd von Jutrczenka/dpa/Archivbild

Das queere Wohnprojekt Tuntenhaus in Berlin-Prenzlauer Berg soll am bisherigen Standort in der Kastanienallee bleiben können. Dafür wolle der Bezirk Pankow sein sogenanntes Vorkaufsrecht ausüben, Details zum bevorzugten Modell würden derzeit geprüft, sagte Bau- und Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD) am Dienstag im Anschluss an die Senatssitzung.

Mittwoch läuft Frist für Abwendungserklärung ab

Das Haus in der Kastanienallee 86 will ein Investor kaufen. Die Bewohnerinnen und Bewohner befürchten, durch eine Luxussanierung verdrängt zu werden. Der Bezirk habe dem Käufer eine Abwendungserklärung übermittelt, sagte Gaebler. Mit der Unterschrift darunter müsste er sich zu bestimmten Auflagen verpflichten, die zum Beispiel Luxussanierungen verhindern sollen. Die Frist für die Unterschrift laufe am Mittwoch ab. «Wenn sie das unterschreiben, dann können wir natürlich kein Vorkaufsrecht geltend machen», so der Senator. Falls nicht, müsse noch abschließend geklärt werden, welche Varianten für die Wahrnehmung des Vorkaufsrechts am besten geeignet seien.

Ob mit einer Stiftung zusammen mit einer Genossenschaft oder alternativ mit der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Gewobag sei noch in der abschließenden Klärung. «Wir haben uns bewusst beide Lösungen offen gehalten», sagte Gaebler. Vorzugslösung sei die Variante Stiftung mit Genossenschaft.

Stiftung soll Kauf und Sanierung übernehmen

Zunächst müsse dann von der Stiftung der Kaufpreis von rund 1,5 Millionen Euro gezahlt werden, die in Abstimmung mit der Genossenschaft auch die Sanierung übernehmen soll. Anschließend würde die Genossenschaft die Immobilie übernehmen. «Die Genossenschaft kann dann Genossenschaftsförderung des Landes Berlin in Anspruch nehmen», erklärte der Senator.

Das 1990 gegründete Tuntenhaus gilt als das älteste queere Wohnprojekt Berlins. Die Nutzung des Vorkaufsrechts ist deutlich schwieriger geworden. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die bis dahin übliche Praxis im November 2021 für unrechtmäßig erklärt. Es urteilte, die Annahme, dass der andere Käufer Mieter mutmaßlich verdrängen könnte, sei keine ausreichende Grundlage für das Vorkaufsrecht.

Seitdem sind die Anwendungsmöglichkeiten stark eingeschränkt - auf Objekte mit Missständen und Mängeln oder solche mit überwiegendem Leerstand. «Die Voraussetzungen dafür sind gegeben», sagte Gaebler, der auf «gravierende bauliche Mängel an dem Objekt» hinwies.

© dpa
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