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Land plant Beratungsangebot für kommunale Wärmeplanung

Anhand der kommunalen Wärmeplanung sollen Bürger künftig sehen können, ob ihre Straße etwa an das Fernwärmenetz angeschlossen wird. Für die Kommunen bedeutet die Planung eine Herausforderung. Nun will das Land unterstützen.
Bernhard Stengele
Bernhard Stengele (Bündnis 90/Die Grünen), Thüringer Minister für Umwelt, Energie und Naturschutz. © Jacob Schröter/dpa

Das Land Thüringen will seine Kommunen bei der kommunalen Wärmeplanung an die Hand nehmen. Geplant sei ein flächendeckendes Beratungsangebot, sagte Energieminister Bernhard Stengele (Grüne) nach einem Gespräch mit Vertretern der Wohnungswirtschaft und der kommunalen Unternehmen am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Es brauche Verlässlichkeit bei der Planung und Finanzierung sowohl für die kommunale Wärmeplanung, als auch für die Umsetzung - «das wollen wir nicht allein dem Markt überlassen.»

Gerade kleinere Kommunen seien mit den Anforderungen einer Wärmeplanung «logischerweise überfordert», sagte Stengele weiter. Zum niedrigen Personalstand kämen aktuell Sonderthemen wie etwa die Unterbringung von Geflüchteten. Hier solle das Beratungsangebot auf Landesebene ausgebaut werden. Beratungsangebote könne es von der Energieagentur des Landes (ThEGA) und der Thüringer Energie AG (TEAG) und den kommunalen Stadtwerken geben. Das Land mache sich auf Bundesebene für Fördermittel im Bereich der Wärmeplanung und für die Umsetzung von nachhaltigen Wärmekonzepten stark. Auf Landesebene spielt das Thema Bürgschaften eine Rolle.

Kleine Kommunen sollten nicht zu lange warten

Nach dem Wärmeplanungsgesetz sollen Großstädte bis Mitte 2026 Wärmepläne vorlegen, die restlichen Kommunen bis Mitte 2028. Anhand dieser sollen Bürger künftig ablesen können, ob in ihrer Straße etwa ein Anschluss ans Fernwärmenetz kommt oder ob das Stromnetz für Wärmepumpen verstärkt wird. In Thüringen müssen also zunächst nur Erfurt und Jena einen Plan vorlegen. Große Kommunen schafften das gut aus eigener Kraft, sagte Stengele. Doch gerade kleinere Städte und Gemeinden sollten nicht zu lange warten.

Das Thema ist eng verzahnt mit dem Heizungsgesetz, das das Heizen durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen klimafreundlicher machen soll. Im Kern sieht es vor, dass künftig jede neu eingebaute Heizung auf Basis von 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Es soll Anfang 2024 in Kraft treten - aber unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete gelten. Für Bestandsbauten soll eine kommunale Wärmeplanung maßgeblich sein, anhand der Eigentümer entscheiden sollen, was sie machen.

© dpa
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