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Debatte um Stopp der Parteienfinanzierung für AfD entbrannt

Kann das Urteil zum Ausschluss der NPD aus der Parteienfinanzierung eine Blaupause für die AfD sein? Auch die Fraktionen im brandenburgischen Landtag diskutieren über die Folgen der Gerichtsentscheidung - und reagieren teils skeptisch.
Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU)
Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) bei einer Pressekonferenz. © Soeren Stache/dpa/Archivbild

Das Urteil zum Stopp der Parteienfinanzierung für die NPD hat auch in Brandenburg die Debatte über ein Vorgehen gegen die AfD wieder angefacht. Die Linksfraktion im Landtag forderte, dass der Partei der Geldhahn zugedreht werde und Brandenburg eine Initiative in den Bundesrat einbringen soll. Andere Fraktionen zeigten sich skeptischer, ob ein Verfahren zum Ausschluss der AfD aus der staatlichen Parteienfinanzierung der richtige Weg sei. CDU-Fraktionschef Jan Redmann warnte vor Schnellschüssen: «Man kann das Urteil nicht eins zu eins auf die AfD übertragen.»

Das Bundesverfassungsgericht entschied am Dienstag, die in Die Heimat umbenannte rechtsextreme NPD für sechs Jahre von der Parteienfinanzierung auszuschließen, weil die Partei verfassungsfeindlich ist.

In der Debatte über ein AfD-Verbot dringt die Grünen-Landtagsfraktion zunächst auf die Prüfung eines Verbotsverfahrens für die AfD-Jugendorganisation Junge Alternative. Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) solle dies jetzt voranbringen, sagte der Grünen-Fraktionsvorsitzende Benjamin Raschke am Dienstag in Potsdam. «Es müssen alle Register gezogen werden, um gegen Rechtsextremismus vorzugehen.»

Raschke sagte, da es sich bei der Jungen Alternative um einen Verein handele, sehe er geringere Hürden als bei einem Parteiverbotsverfahren. Der Verfassungsschutz Brandenburg stuft die Jugendorganisation Junge Alternative in Brandenburg als gesichert rechtsextremistische Bestrebung ein, den AfD-Landesverband als Verdachtsfall.

Der Linksfraktion will sich nach dem Karlsruher Urteil für einen Entzug der staatlichen Parteienfinanzierung auch für die AfD einsetzen. Der Vorsitzende der Linksfraktion, Sebastian Walter, sagte, es sei jetzt der richtige Zeitpunkt, auch Konsequenzen für die AfD zu ziehen. Brandenburg solle als erstes Bundesland die Initiative ergreifen und im Bundesrat den Ausschluss der Parteienfinanzierung für die AfD beantragen. Die Linksfraktion, die auch ein AfD-Verbot befürwortet, will dazu im Februar einen Antrag in den Landtag einbringen.

CDU-Fraktionschef Redmann sagte dagegen, er halte einen solchen Antrag der Linken für falsch. Für ein solches Verfahren müssten erst fundierte Belege gesammelt werden. Die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts seien nicht geringer als bei einem Parteiverbot, sagte Redmann. «Es reicht nicht, dass eine Partei verfassungsfeindliche Inhalte vertritt, sie muss auch in aktiv kämpferischer Weise ansetzen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen.» Es müsse aber geprüft werden, ob es für einzelne Landesverbände der AfD Möglichkeiten für ein Verfahren gebe. SPD-Fraktionschef Daniel Keller sagte, man müsse sich das Urteil sehr genau anschauen und überlegen, ob es ein geeigneter Weg sei.

Parteien können gemäß Parteiengesetz Geld vom Staat für ihre Arbeit - etwa den Wahlkampf - bekommen. Andere Einnahmequellen sind Mitgliedsbeiträge und Spenden. Die Summe der staatlichen Teilfinanzierung wird nach einem bestimmten Schlüssel berechnet, wobei unter anderem Wählerstimmen eine Rolle spielen. Um berechtigt zu sein, müssen Parteien Mindestanteile bei den jeweils jüngsten Wahlen auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene erreichen.

© dpa
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