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Demenzkranken um 200.000 Euro gebracht? Pflegerin schweigt

Sie kümmert sich erst um die Frau eines an Demenz erkrankten Mannes und erlangt so sein Vertrauen. Dann soll sie sich gemeinsam mit ihrer Familie an den Bankkonten des Seniors bedient haben.
Justitia
Eine Figur der blinden Justitia. © Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild

Eine Altenpflegerin, die Konten eines an Demenz erkrankten Seniors geplündert haben soll, steht gemeinsam mit ihren beiden Kindern und ihrem ehemaligen Ehemann vor dem Berliner Landgericht. Um rund 200.000 Euro sollen die 46 Jahre alte Hauptangeklagte und ihre Familie den 79-Jährigen betrogen haben. Zu Prozessbeginn am Mittwoch beantragten die Verteidiger der Altenpflegerin die Einstellung des Verfahrens durch Prozessurteil. Es liege ein Prozesshindernis vor, weil der mutmaßlich Geschädigte, der mit der Frau verlobt gewesen sei, keinen Strafantrag gestellt habe, sagte einer der beiden Anwälte. Die vier Angeklagten schwiegen zunächst.

Die 46-Jährige hatte laut Ermittlungen zunächst die Ehefrau des Seniors bis zu deren Tod Anfang Dezember 2021 gepflegt. Danach habe sie «unter Ausnutzung des Vertrauens und der emotionalen Zuneigung» des körperlich eingeschränkten und seit 2013 an Demenz erkrankten Mannes mehrere Kredit- und Bankkarten an sich genommen. Immer wieder sei Geld abgehoben oder überwiesen worden - «zur Finanzierung von Reisen oder die Bezahlung eigennütziger Leistungen und Bestellungen», so die Anklage.

171 zum Teil gemeinschaftlich begangene Taten des besonders schweren Computerbetrugs sind angeklagt. Der Altenpflegerin werden 154 Taten zur Last gelegt. Dem 25-jährigen Sohn werden 26 Fälle vorgeworfen, vier der 23-jährigen Tochter und zwei dem 50 Jahre alten Ex-Mann der Hauptangeklagten. Die Frau, die vorbestraft ist und unter anderem 2014 in einem Verfahren um eine Diebstahlserie bei hilfsbedürftigen Senioren in Berlin zu vier Jahren Haft verurteilt wurde, befindet sich seit neun Monaten in Untersuchungshaft.

Zwischen der 46-Jährigen und dem 79-Jährigen habe ein wirksames Verlöbnis bestanden, hieß es weiter in dem Antrag der Verteidiger. Sie hätten in häuslicher Gemeinschaft gelebt und heiraten wollen. «Dann tritt die Folge ein, dass es sich um einen sogenannten Haus- und Familiendiebstahl handelt, wenn die Tatvorwürfe zutreffen würden», sagte einer der Anwälte. «In diesem Fall besteht ein absolutes Antragserfordernis - der Geschädigte müsste innerhalb von drei Monaten einen Strafantrag gestellt haben, das hat er nicht getan.» Das Gericht entschied zunächst nicht über den Antrag. Der Prozess wird am 26. Februar fortgesetzt.

© dpa
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