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Fußgängerin stirbt nach Autorennen: Angeklagter schweigt

Eine Frau wird während eines illegalen Autorennens angefahren - sie stirbt zwei Tage später im Krankenhaus. Ein Beteiligter ist schon verurteilt, ein Zweiter steht nun in zweiter Instanz vor Gericht.
Landgericht Halle
Das Landgericht in Halle. © Hendrik Schmidt/dpa/Archivbild

In der Berufungsverhandlung zu einem verbotenen Autorennen mit tödlichem Ausgang hat der Angeklagte zu Prozessbeginn vor dem Landgericht Halle zu den Vorwürfen geschwiegen. Laut Anklage soll der Mann sich im Dezember 2019 mit einem inzwischen rechtskräftig verurteilten Fahrer ein illegales Rennen in Halle geliefert zu haben, bei dem eine unbeteiligte Fußgängerin getötet wurde. Die damals 18 und 19 Jahre alten Fahrer hätten am Hansering in Richtung des Leipziger Turms die später getötete Fußgängerin übersehen.

Während es dem Angeklagten noch gelungen sei, die 43 Jahre alte Frau zu umfahren, habe der bereits verurteilte Mann einen Zusammenstoß mit ihr nicht mehr verhindern können. Die beiden jungen Männer hatten sich ihre Fahrzeuge den Angaben zufolge bei ihrem Onkel und Großvater geliehen. Sie sollen sich in einer Shishabar zu dem Rennen verabredet haben. Laut Gericht sollen die Männer mit einer Geschwindigkeit von rund 80 Kilometern die Stunde unterwegs gewesen sein. Erlaubt waren 50 km/h.

Der Tod der Fußgängerin hatte in Halle für Entsetzen gesorgt. Die Frau war zwei Tage nach dem Unfall gestorben und hinterließ einen Mann und drei Söhne.

Zu Beginn der Berufungsverhandlung hatte auch ein Zeuge vor Gericht ausgesagt, der den Unfall nahe dem Zentrum der Saalestadt beobachtet hatte. Er sagte aus, die Fahrzeuge seien eng nebeneinander gefahren. Es sei der Eindruck eines Rennens entstanden. Die Fahrer der Autos habe er nicht sehen können, so der Zeuge.

Das Amtsgericht hatte den Angeklagten am 12. Dezember 2023 freigesprochen, weil ihm weder die fahrlässige Tötung der Frau noch eine Straßenverkehrsgefährdung oder die Beteiligung an einem Kraftfahrzeugrennen nachgewiesen werden konnte. Gegen das Urteil des Amtsgerichts Halle ging die Staatsanwaltschaft in Berufung. Für die Verhandlung am Landgericht sind fünf Termine vorgesehen bis zum 6. Juni. Der nächste Verhandlungstag soll am 14. Mai stattfinden.

Den anderen Fahrer hatte das Landgericht Halle im November 2022 verurteilt wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge sowie fahrlässiger Tötung. Er erhielt eine dreijährige Jugendstrafe, die inzwischen auch rechtskräftig ist. Das Oberlandesgericht Naumburg verwarf eine Revision des Angeklagten als unbegründet.

© dpa
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