Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Medienaufsicht: KI macht Medienkompetenz noch wichtiger

Medienkompetenz ist in Zeiten Künstlicher Intelligenz nach Ansicht bayerischer Medienaufseher nötiger denn je. «Sind Inhalte echt oder fake? Und wer trägt dafür Verantwortung? Fragen wie diese werden immer relevanter für das Vertrauen in Informationen und in Medien insgesamt», sagte der Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), Thorsten Schmiege, laut einer Mitteilung am Donnerstag in München. «Deshalb müssen wir die Informationskompetenz junger Menschen stärken.»
Künstliche Intelligenz
Tasten einer beleuchteten Tastatur. © Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Die BLM fördert die Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit zahlreichen Initiativen und Angeboten - etwa mit dem Online-Ratgeber Flimmo für die Medienerziehung, der Bewertung und Einordnung aktueller Fernseh- und Social-Media-Inhalte liefert. Begleitet werden die Angebote von Forschungen wie im Projekt «Algorithmen und Künstliche Intelligenz im Alltag von Jugendlichen», teilte die BLM bei der Vorstellung ihres neuen Jahresberichts zur Medienkompetenz mit.

Die BLM ist eine der 14 Landesmedienanstalten in Deutschland. Sie beaufsichtigt digitale Plattformanbieter und die privaten Radio- und TV-Programme in Bayern.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Peter Sodann
Kultur
Hunderte bei Gedenkfeier für Peter Sodann in Halle
Dieter Bohlen
People news
Dieter Bohlen wollte schon mit elf Jahren berühmt werden
Richard Lugner
People news
Lugner nach Kur besonders fit für sechste Ehe
KI im indischen Wahlkampf
Internet news & surftipps
Indien-Wahl als «Testlabor» für Künstliche Intelligenz
Google
Internet news & surftipps
Google verbessert KI-Überblicke nach absurden Empfehlungen
Smartphone
Das beste netz deutschlands
Geheimdienst rät: Smartphone öfter mal neustarten
Luka Modric
Fußball news
Bericht: Modric bleibt weiteres Jahr bei Real
Zwei Männer in einem Gespräch
Job & geld
Beratungsprotokoll: Unterschrift ist keine Pflicht