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Justizsenatorin zu Urteil zur NPD: Ein starkes Signal

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird die NPD für sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen. Berlins Justizsenatorin nennt das ein starkes Signal.
Bundesverfassungsgericht Karlsruhe
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat im Verhandlungssaal Platz genommen. © Uwe Anspach/dpa Pool/dpa

Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg (parteilos) hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Ausschluss der rechtsextremen NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung begrüßt. «Das Urteil ist ein starkes Signal aus Karlsruhe für einen wehrhaften Rechtsstaat, eine starke Demokratie und gegen Rechtsextremismus», sagte Badenberg am Dienstag.

Das Bundesverfassungsgericht wende erstmals das Finanzierungsausschlussverfahren nach Artikel 21 Absatz 3 des Grundgesetzes an und bestätige seine Übereinstimmung mit dem Grundgesetz. «Das erweiterte Instrumentarium im Kampf gegen verfassungsfeindliche Parteien ist damit bestätigt», so Badenberg. «Wir sollten nichts unversucht lassen, die uns zur Verfügung stehenden Mittel im Kampf gegen Rechtsextremismus als größte Gefahr für unsere liberale Demokratie einzusetzen.»

Die Richter in Karlsruhe hatten am Dienstag entschieden, die NPD für sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) hatte sich im vergangenen Juni in Die Heimat umbenannt. Es war das erste Verfahren dieser Art am höchsten deutschen Gericht. Diskutiert werden dürfte das Urteil auch in Bezug auf die AfD. (Az. 2 BvB 1/19)

Die Möglichkeit zum Finanzierungsausschluss hatte der Gesetzgeber nach dem zweiten erfolglosen NPD-Verbotsverfahren 2017 geschaffen. Ein Verbot hatte das Verfassungsgericht damals abgelehnt, weil es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass die Partei ihre verfassungsfeindlichen Ziele durchsetzen könne. Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung beantragten beim Verfassungsgericht, für sechs Jahre die NPD und mögliche Ersatzparteien von der Parteienfinanzierung auszuschließen. Der Zeitraum ist gesetzlich vorgegeben.

© dpa
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