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Demonstranten angefahren: Staatsanwalt fordert Jugendstrafe

Ein Mann soll mit seinem Wagen am Rande einer Demonstration gegen eine AfD-Veranstaltung vier Menschen angefahren und verletzt haben. Im Prozess vor dem Kieler Landgericht plädierten nun Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung.
Gerichtssaal
Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch. © Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Im Prozess um eine mutmaßliche Attacke mit einem Auto am Rande einer AfD-Veranstaltung in Henstedt-Ulzburg im Oktober 2020 hat Staatsanwalt Lorenz Frahm für den damals 19-jährigen Angeklagten eine Jugendstrafe von drei Jahren und sechs Monaten gefordert. Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Jens Hummel, forderte in seinem Plädoyer dagegen einen Freispruch.

Vier Menschen, die im Prozess als Nebenkläger auftreten, hätten körperliche und seelische Schäden erlitten. «Dass der Angeklagte nur erschrecken wollte, scheint mir nicht plausibel», sagte der Staatsanwalt am Montag in Kiel. Nach Aussage eines Sachverständigen sei der Aufprall eines Autos auf Menschen auch bei geringer Geschwindigkeit potenziell tödlich. Der Angeklagte sei sich dieser Gefahr bewusst gewesen. Für einen Vorsatz spreche die Ausführung.

Der Angeklagte im weißen Kapuzenpulli blickt in der Verhandlung die ganze Zeit nach unten, vermeidet jeden Blickkontakt mit den Nebenklägern und ihren Anwälten und auch mit den Richtern. Er hatte in einer früheren Verhandlung angegeben, er habe einem Freund Nothilfe leisten wollen, der von einer Gruppe von Antifa-Demonstranten angegriffen worden sei. Staatsanwalt Frahm erklärte, bei dieser Darstellung gebe es eine Reihe von Widersprüchen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, am 17. Oktober 2020 am Rande einer Demonstration gegen eine AfD-Veranstaltung in Henstedt-Ulzburg bewusst mit einem Auto auf den Gehweg gefahren zu sein und vier Menschen angefahren und verletzt zu haben.

«Die Tat war keine Kurzschlusshandlung, sondern basiert auf dem Ziel, die Nebenkläger zu überfahren», erklärte der Vertreter der Nebenkläger, der Kieler Anwalt Björn Elberling. «Für mich ist eindeutig, dass der Angeklagte mit Tötungsvorsatz handelte.» Nach Angaben eines Sachverständigen hätten die vier großes Glück gehabt, nicht von dem schweren Pickup überrollt worden zu sein.

Die rechtsextreme Ideologie des Angeklagten zeige sich in seinen Chatnachrichten, dort habe er unter anderem den Nationalsozialismus verherrlicht. Die Verteidigung sei «krachend gescheitert, die Tat als Nothilfehandlung darzustellen», die Beweisaufnahme widerlege das.

Verteidiger Jens Hummel wies diese Darstellungen zurück. «Es lässt sich nicht aus der Beweisaufnahme herauslesen, dass es ein terroristischer oder rassistisch motivierter Anschlag war», sagte er. Einen Tötungsvorsatz habe es nie gegeben. Sein Mandant habe mehrfach betont, dass er seine Tat bedauere. Die lange Verfahrensdauer und das hohe Maß an medialer Aufmerksamkeit habe auch eine Belastung für ihn und seine Familie bedeutet.

Das Urteil soll am Donnerstag, 21. Dezember, verkündet werden.

© dpa
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