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Frühere Erfurter Gleichstellungsbeauftragte reicht Klage ein

Sie machte die Erfurter Theater Affäre öffentlich und verlor deswegen ihren Job. Jetzt will die frühere kommunale Gleichstellungsbeauftragte mit einer neuen Klage auch ihre Befugnisse klären lassen.
Gericht
Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch. © Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Nachdem sie mit den Vorwürfen mutmaßlicher sexueller Belästigungen am Theater Erfurt in die Öffentlichkeit gegangen war, klagt die daraufhin gekündigte Erfurter Gleichstellungsbeauftragte Mary-Ellen Witzmann weiter gegen die Stadt. Vor dem Verwaltungsgericht Weimar will sie nun ihre Befugnisse als frühere kommunale Gleichstellungsbeauftragte klären lassen. Eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts bestätigte am Donnerstag den Eingang der Klage. 

Konkret gehe es dabei unter anderem um die Frage, inwieweit sie in ihrer damaligen Position das Recht und die Pflicht auf Öffentlichkeitsarbeit hatte, so die Sprecherin. Einen Termin für die mündliche Verhandlung gebe es noch nicht. Die Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros und Gleichstellungsstellen unterstützt diese Klage ausdrücklich. Eine freie Öffentlichkeitsarbeit sei unerlässlich, um die Wirksamkeit des Gleichstellungsrechts zu gewährleisten und potenzielle Opfer zu schützen, hieß es.

Witzmann hatte im vergangenen Jahr die Vorwürfe sexuell motivierter Belästigungen und des Machtmissbrauchs am Theater öffentlich gemacht. Die Stadt hatte sie deswegen Anfang November fristlos entlassen. Gegen ihren Rauswurf, der auch bundesweit auf Kritik gestoßen war, wehrt sich Witzmann derzeit vor dem Erfurter Arbeitsgericht. Eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit ihrer Kündigung könnte am 12. Juni ergehen.

Witzmann hatte mit ihrem Schritt den Stein für Untersuchungen der Vorwürfe und Situation am Theater ins Rollen gebracht. Infolge der Theater-Affäre wurde der langjährige Generalintendant des Theaters, Guy Montavon, als Werkleiter abberufen. Er ist derzeit freigestellt. Mit ihm soll ein Aufhebungsvertrag erarbeitet werden. Die Stadtverwaltung gab zudem zwei Gutachten zur Aufarbeitung der Vorwürfe in Auftrag. Die Juristen kamen darin unter anderem zu dem Schluss, dass es zwar Pflichtverletzungen und Verstöße gab, diese jedoch nicht als Straftat oder arbeitsrechtlich verfolgbar seien. 

Die Stadt hat das erste Gutachten bislang unter Verweis auf Datenschutzrecht nicht veröffentlicht. Darin enthalten sind auch Namen mehrerer Männer, gegen die Vorwürfe erhoben wurden. Dabei geht es etwa um anzügliche Kommentare über das Äußere von Frauen, um Handgreiflichkeiten, sexualisierte Berührungen oder auch Vorwürfe des Missbrauchs von Machtstellungen.

© dpa
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