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Viele Schätzungen zur Grundsteuer

Die Grundsteuererklärung war bis Ende Januar 2023 abzugeben. Die Finanzämter in NRW haben viele Fälle geschätzt, weil keine Erklärung des Eigentümers einging. Diese Daten sind für die Kommunen wichtig, um die Steuer berechnen zu können. Dabei wird eine Sorge laut.
Grundsteuer
Ein Grundsteuerbescheid für 2024 wird vor einen Computerbildschirm gehalten, auf dem ein Formular der Steuerplattform Elster angezeigt wird. © Bernd Weißbrod/dpa

Rund ein Jahr nach Ablauf der Abgabefrist sind in Nordrhein-Westfalen rund 415.000 Grundsteuererklärungen immer noch nicht bei den Finanzämtern eingegangen. Das seien rund 6 Prozent aller Fälle, teilte die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen in einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. In den meisten dieser Fälle hätten die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen inzwischen geschätzt. Auch wenn in diesen Fällen ein sogenannter Schätzbescheid ergangen sei, entbinde das die Steuerpflichtigen jedoch nicht von der Pflicht zur Abgabe der Erklärung, mahnte ein Sprecher der Behörde.

Den Angaben zufolge sind in 99,4 Prozent aller NRW-Fälle bereits Bescheide erteilt worden oder die Erklärungen befinden sich in der Bearbeitung. Das seien in der Summe mehr als 6,4 Millionen Fälle. «Landesweit sind demnach lediglich noch rund 40.000 Fälle offen, das heißt ohne Erstbescheid oder vorliegende Erklärung», sagte der Sprecher der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (OFD).

Frist und Folgen

Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung war in NRW am 31. Januar 2023 abgelaufen. Fristgerecht waren nach damaligen Angaben der OFD rund 70 Prozent der Grundsteuererklärungen bei den Finanzämtern in NRW eingegangen. Von der Möglichkeit, Zwangsgelder anzudrohen und festzusetzen oder etwa Verspätungszuschläge zu erheben, wird in der NRW-Finanzverwaltung bisher zumindest kein Gebrauch gemacht. Säumige Immobilienbesitzer erhielten zunächst Erinnerungsschreiben. Später begannen die Finanzämter dann mit Schätzungen, um den Kommunen die notwendigen Daten für deren Berechnungen liefern zu können. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen.

Auslöser

Von 2025 an müssen Immobilienbesitzer die Grundsteuer nach einer grundlegend neuen Berechnung zahlen. Die Reform geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018 zurück, wonach die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig ist. Bis zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage stark veralteter Daten (West 1964, Ost 1935).

Kritik

In Nordrhein-Westfalen warnt neben den kommunalen Spitzenverbänden auch der Steuerzahlerbund vor einer erheblichen Lastenverschiebung zum Nachteil von Wohngrundstücken durch das neue Modell für die Grundsteuer. «Es zeichnet sich ja immer deutlicher eine deutliche Belastungsverschiebung ab, weg von den gewerblich genutzten Grundstücken hin zu den Wohngrundstücken», sagte der Vorsitzende des Steuerzahlerbundes NRW, Rik Steinheuer, der «Rheinischen Post». Die stärkste Mehrbelastung werde es bei den Einfamilienhäusern geben.

«Stellen Sie sich das mal vor in einer Stadt wie Niederkassel bei Bonn, wo der Hebesatz eh schon bei 1100 Prozent liegt! Und 20 Prozent mehr sind bei Ein- und Zweifamilienhäusern durchaus realistisch, während es bei den Gewerbegrundstücken um die Hälfte runtergehen könnte», verdeutlichte Steinheuer. Das werde billigend in Kauf genommen, damit das Gesamtaufkommen in etwa gleich bleibe. Der Städtetag NRW hatte bereits von der NRW-Landesregierung gefordert, die Grundsteuermesszahlen für Geschäftsgrundstücke anzuheben und so eine systematische Mehrbelastung von Wohnraum zu verhindern.

Ablauf

Immobilieneigentümer bekommen nach Abgabe der Grundsteuererklärung vom Finanzamt die Bescheide über den Grundsteuerwert und über den Grundsteuermessbetrag. Wie viel Grundsteuer Immobilieneigentümer nach der grundlegenden Reform bezahlen müssen, sollen sie in diesem Jahr erfahren. Der Städte- und Gemeindebund NRW geht davon aus, dass die Kommunen die neuen Grundsteuerbescheide im zweiten Halbjahr 2024 voraussichtlich eher zum Jahresende hin verschicken werden. Zuvor muss in den Städten und Gemeinden noch über die Höhe der sogenannten Hebesätze entschieden werden. Das geschieht demnach in der Regel im Zuge der Haushaltsaufstellung in den Kommunen für das Jahr 2025.

Laut Bundesregierung soll mit der Reform nicht mehr Geld eingenommen werden. In Berlin können Eigentümer auf einen niedrigeren Hebesatz hoffen und somit auf weniger Abgaben. Das hatte Finanzsenator Stefan Evers (CDU) Mitte Januar angekündigt. «Ohne jetzt eine konkrete Zahl nennen zu können, kann ich Ihnen in Aussicht stellen, den Hebesatz sehr deutlich zu senken», hatte er bei einer Plenarsitzung gesagt.

Vorfeld

Der Steuerzahlerbund NRW weist darauf hin, dass ein Teil der Kommunen im bevölkerungsreichsten Bundesland schon im Vorfeld den Hebesatz verändere. «Nach unseren bisherigen Erhebungen wird in NRW jede dritte Kommune die Grundsteuer B anheben, teilweise kräftig. Genauso wie im vergangenen Jahr», sagte Steinheuer auf die Frage, was in diesem Jahr schon passiert. «Da haben viele Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen stark an der Steuerschraube gedreht, obwohl NRW im Bundesvergleich schon ganz weit oben liegt.»

© dpa
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