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FIFA muss Erfinder von Freistoßspray entschädigen

Jahrelang ging der Erfinder des Freistoßsprays juristisch gegen die FIFA vor. Nun bekommt er in Brasilien Recht und fühlt sich wie «David gegen Goliath». Etwas ist noch offen.
Freistoßspray
Der Erfinder des Freistoßsprays hat einen Rechtsstreit gegen die FIFA gewonnen. © Friso Gentsch/dpa

Nach einem jahrelangen juristischen Streit hat sich der brasilianische Erfinder des Freistoßsprays gegen den Fußball-Weltverband FIFA durchgesetzt.

Der Oberste Gerichtshof in Brasilien lehnte einen Einspruch der FIFA ab und wies den Weltverband dazu an, Heine Allemagne und dessen Unternehmen Spuni Comércio de Produtos Esportivos für die missbräuchliche Nutzung seiner Erfindung zu entschädigen. 

Allemagne hatte im Jahr 2000 das Spray erfunden, mit dem Schiedsrichter die Position der Freistoßmauer markieren können und das sich danach schnell wieder auflöst. Ab 2009 wurde das Spray vom südamerikanischen Fußballverband Conmebol genutzt, 2014 in Brasilien kam es erstmals bei der Fußball-Weltmeisterschaft zum Einsatz. Allemagne warf der FIFA die missbräuchliche Verwendung des von ihm patentierten Produkts vor und verlangte 40 Millionen US-Dollar Entschädigung.

Wie hoch die Entschädigung tatsächlich ausfällt, war zunächst unklar. Die Anwälte des Unternehmers wollten zunächst die Veröffentlichung des schriftlichen Urteils abwarten, bevor sie die Ansprüche geltend machen.

«Ich habe die FIFA in jeder Hinsicht besiegt», sagte der Unternehmer nach der Urteilsverkündung dem Fernsehsender TV Globo. «Es ist die Geschichte von David und Goliath. Die FIFA ist ein Riese, es war ein 23-jähriger Kampf. Ich bin sehr stolz. Wir haben Geschichte im Weltfußball geschrieben.»

Auch seine Anwältin Larissa Teixeira zeigte sich mit dem Urteil zufrieden. «Dies ist einer der Fälle ist, von denen wir als Juristen träumen, denn es wurde wirklich Gerechtigkeit geübt», sagte sie. «Es handelt sich um einen brasilianischen Erfinder, der etwas erfunden hat, das den Fußball wirklich beeinflusst hat.» Die FIFA ist für eine Stellungnahme angefragt.

© dpa
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