Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Anklage gegen Ehemann nach Tod einer Frau aus Gescher

Wochenlang sucht die Polizei auch mithilfe der Öffentlichkeit nach einer Vermissten. Anfang des Jahres entdecken die Ermittler ihre Leiche in der Nähe einer Autobahn. Jetzt steht die Anklage.
Landgericht Münster
Der Eingang am Landgericht Münster. © Roland Weihrauch/dpa

Rund fünf Monate nach dem gewaltsamen Tod einer 35-jährigen Frau aus Gescher im Münsterland hat die Staatsanwaltschaft Münster Anklage erhoben. Angeschuldigter wegen Totschlags ist der 42 Jahre alte Ehemann der Frau, wie die Behörde am Donnerstag in Münster mitteilte.

Laut den Ermittlungen soll der Mann die Frau am 20. Dezember 2023 im gemeinsamen Haus mit einem Frotteegürtel erdrosselt haben. Anschließend soll er die Leiche in eine Decke eingeschlagen und in zwei Müllsäcke gehüllt in einem Wald östlich der Autobahn 31 abgelegt haben. Die Frau wurde über Wochen vermisst. Der Leichnam wurde am 9. Januar bei einer Suche der Polizei entdeckt.

Laut der Mitteilung bestreitet der Mann bislang die Vorwürfe. Möglicherweise sei die zerrüttete Ehe Auslöser für das Tatgeschehen gewesen, teilte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt mit. Über die Zulassung der Anklage muss das Landgericht Münster entscheiden.

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Richard Lugner
People news
Lugners sechste Ehe: Bräutigam und Braut haben ja gesagt
Peter Sodann
Kultur
Hunderte bei Gedenkfeier für Peter Sodann in Halle
Dieter Bohlen
People news
Dieter Bohlen wollte schon mit elf Jahren berühmt werden
KI im indischen Wahlkampf
Internet news & surftipps
Indien-Wahl als «Testlabor» für Künstliche Intelligenz
Google
Internet news & surftipps
Google verbessert KI-Überblicke nach absurden Empfehlungen
Smartphone
Das beste netz deutschlands
Geheimdienst rät: Smartphone öfter mal neustarten
Dortmund im UEFA-Cup
Fußball news
Von Libuda bis Ricken: Borussia Dortmunds Europacup-Finals
Zwei Männer in einem Gespräch
Job & geld
Beratungsprotokoll: Unterschrift ist keine Pflicht