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Naturschützer klagen gegen Waldrodung für Gewerbepark an A14

Der Landkreis und das Städtchen Grabow versprechen sich vom Gewerbepark an der A14 wirtschaftlichen Aufschwung. Der Preis, den die Umwelt für dieses Projekt zahlt, ist Naturschützer aber zu hoch.
Wald
Ein Wald aus Laubbäumen. © Patrick Pleul/dpa/Symbolbild

In ihren Bemühungen um den Erhalt eines Waldes an der A14 bei Grabow (Landkreis Ludwigslust-Parchim) lässt die Naturschutzorganisation BUND nicht locker. Wie eine Sprecherin am Freitag in Schwerin mitteilte, legte der Verband gemeinsam mit der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald beim Verwaltungsgericht Klage gegen die Genehmigung zur Waldrodung ein.

In einem ersten Schritt hatte das zuständige Forstamt die Rodung von knapp 40 Hektar Wald bewilligt. Den Widerspruch des BUND dagegen wies die Landesforstanstalt im November ab. Daraufhin kam es zur Klage. Insgesamt sollen auf 130 Hektar Bäume gefällt werden, um in unmittelbarer Nähe der Autobahn einen Gewerbepark zu errichten.

Ein Sprecher des Gerichts bestätigte den Eingang der Klage. Solche Klagen haben in der Regel aufschiebende Wirkung. Damit dürfte vorerst nicht mit dem Fällen der Bäume begonnen werden. Nach Angaben des Gerichtssprechers folgen nun Akteneinsicht, Klagebegründung und Stellungnahmen. Aller Voraussicht nach werde sich das Gericht im Frühsommer mit dem Fall befassen.

Die Stadt Grabow will den Gewerbepark in zwei Schritten errichten. Bisher ist dort ein zusammenhängendes Waldgebiet. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat finanzielle Förderung für das Vorhaben in zweistelliger Millionenhöhe zugesagt, laut BUND 38 Millionen Euro.

Der BUND argumentiert, es gebe ganz in der Nähe alternative Flächen entlang der Autobahn 14, die nach Fertigstellung von Wismar bis nach Dresden führen soll. An diesen Stellen könne Gewerbe angesiedelt werden, ohne dass Wald gerodet wird, betonte BUND-Landesgeschäftsführerin Corinna Cwielag.

Nach ihren Worten waren bei der Umweltverträglichkeitsprüfung andere Standorte auch als geeigneter benannt worden. Doch seien diese wieder verworfen worden. Nach Ansicht des BUND fehlt damit die Rechtfertigung für die Waldrodung nach dem Landeswaldgesetz. Die geplanten Ersatzpflanzungen auf 28 meist kleinen Teilflächen könnten die Klimaleistungen des zusammenhängenden Waldgebietes nicht ausgleichen, erklärte Cwielag.

© dpa
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