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Bisher kein Vergleich zur Räumung des Schlachthofs

Eine Tierschutzorganisation veröffentlicht Videoaufnahmen aus einem Schlachthof in Aschaffenburg, wo Beschäftigte Schweine und Rinder mit Elektroschockern traktieren. Die Stadt kündigt dem Betreiber - doch der will nicht weichen.
Schlachthof Aschaffenburg
Der Streit um die Räumung des Schlachthofs Aschaffenburg wird vor dem Landgericht ausgetragen. © Heiko Becker/dpa/Archivbild

Im Streit um die Räumung des Schlachthofs Aschaffenburg haben sich die Stadt und der Schlachthofbetreiber vor Gericht nicht auf einen Vergleich einigen können. Die Zivilkammer des Landgerichts Aschaffenburg regte allerdings am Dienstag weitere Gespräche an, um vielleicht doch noch zu einer Lösung zu kommen. Knackpunkt ist, ob und wie detailliert sich Tierschutzverstöße in den Pachtvertrag integrieren lassen.

Die Stadt ist Eigentümerin des Geländes und des Schlachthofgebäudes. Sie hatte dem Betreiber wegen möglicher Vergehen gegen das Tierschutzgesetz die Kündigung ausgesprochen und eine Räumungsfrist bis zum 15. Oktober 2023 zugestanden. Weil das Unternehmen die Frist verstreichen ließ, kam es zur Räumungsklage.

Nun muss unter anderem der Stadtrat entscheiden, ob es zu weiteren Gesprächen mit dem Schlachthofbetreiber kommen soll und inwiefern der Pachtvertrag geändert werden könnte. Das Gericht will am 30. Juli verkünden, ob ein Vergleich zustande kam oder wie es mit der Räumungsklage weitergeht.

Hintergrund des Streits sind Aufnahmen der Tierschutzorganisation «Soko Tierschutz», die im vergangenen Sommer publik wurden. Diese zeigen, wie Beschäftigte Schweine und Rinder mit Elektroschockern traktieren und offensichtlich noch lebende Tiere auseinandernehmen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seither gegen eine zweistellige Anzahl an Personen - unter anderem gegen eine amtliche Tierärztin, die dem Schlachthof einen Kontrolltermin vorab bekannt gegeben haben soll.

Der Betrieb war im Juli 2023 zwangsweise geschlossen worden und hatte zahlreiche Auflagen zu erfüllen. Rund zwei Monate später wurde das Schlachten von Mastschweinen wieder aufgenommen.

Ähnliche Verstöße gegen den Tierschutz wurden auch gegen einen Betrieb im angrenzenden Landkreis Miltenberg erhoben. Der dortige Betreiber hatte seine Zulassung daraufhin zurückgegeben.

Redaktionshinweis: Hinweis: Im 5. Absatz, 2. Satz, wurde die Dauer der Schließung korrigiert («zwei Monate» statt «zwei Wochen»).

© dpa
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