Rund 820.000 Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU-Mitgliedstaaten als Deutschland dürfen bei der Europawahl am 9. Juni in Nordrhein-Westfalen ihre Stimme abgeben. Wenn sie ihr Wahlrecht in NRW ausüben wollten, müssten sie aber in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein, teilte NRW-Landeswahlleiterin Monika Wißmann am Dienstag mit. Sollten die EU-Wahlberechtigten nicht schon bei einer früheren Europawahl in NRW registriert worden seien, könnten sie noch bis zum 19. Mai bei ihrer Kommune einen entsprechenden Antrag stellen. Das gelte auch für Erstwähler unter den EU-Bürgern. Für die Europawahl 2024 wurde das Wahlalter erstmals auf 16 Jahre gesenkt.
In NRW sind nach Angaben des Statistischen Landesamts (IT.NRW) inklusive der Bürger aus anderen EU-Ländern mehr als 13,8 Millionen Menschen bei der Europawahl stimmberechtigt. Dazu gehören auch rund 305.000 Erstwähler unter 18 Jahren, von denen wiederum etwa 14.000 aus anderen EU-Mitgliedsstaaten kommen.
Jeder Wähler und jede Wählerin darf die Stimme allerdings nur einmal abgegeben. Wer in Deutschland zur Wahl geht, kann also nicht zugleich in einem anderen EU-Mitgliedstaat wählen. Das gilt Wißmann zufolge auch, wenn Wahlberechtigte etwa wegen einer doppelten Staatsangehörigkeit neben Deutschland in einem weiteren EU-Staat stimmberechtigt seien. Eine doppelte Stimmabgabe steht unter Strafe.