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Kabinett bringt Vergabegesetz auf den Weg

Die Gesetzespläne sind im Koalitionsvertrag von CDU, Grünen und SPD vereinbart. Doch die CDU befürchtet mehr Bürokratie. Mit dem Kabinettsbeschluss ist der Konflikt in der Koalition nicht gelöst.
Sachsens Wirtschaftsminister Martin Dulig
Martin Dulig (SPD), Wirtschaftsminister von Sachsen, gibt im Wirtschaftsministerium ein Statement. © Robert Michael/dpa

Das sächsische Kabinett hat den Entwurf eines neuen Vergabegesetzes auf den Weg gebracht und damit einen Konfliktstoff innerhalb der Koalition zur Anhörung freigegeben. Das Gesetz soll öffentliche Aufträge an mehr Bedingungen knüpfen und ist ein altes Anliegen gerade der SPD. Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) sprach am Dienstag nach der Kabinettssitzung von der Notwendigkeit fairer, sozialer und ökologischer Bedingungen für den Wettbewerb. Wenn der Staat Aufträge zu vergeben habe, müsse er auch die Spielregeln bestimmen können. Allerdings sei die Stimmung aktuell nicht so, dass alle sagen würden «super, ein neues Gesetz». Dulig ging davon aus, dass sich der Entwurf in der Anhörung noch ändert. In dieser Legislatur werde es keinen Beschluss mehr geben, man habe aber eine Grundlage für die kommende Legislaturperiode gelegt.

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hatte unlängst mit Äußerungen zum Vergabegesetz für Irritationen gesorgt und Kritik ausgelöst. Auf dem Neujahrsempfang der Leipziger Wirtschaft hatte er gesagt: «Gegen das Votum der Wirtschaft werden wir kein Gesetz machen. Wenn die Wirtschaft nein sagt, heißt das auch nein.»

Das Vergabegesetz ist im Koalitionsvertrag von CDU, Grünen und SPD vereinbart und soll die Vergabe öffentlicher Aufträge an Innovation sowie soziale und ökologische Nachhaltigkeit binden. Öffentliche Aufträge sollen nicht mehr an den günstigsten Anbieter vergeben werden, sondern nach dem Bestbieterprinzip. Die CDU befürchtet mehr Bürokratie bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen.

Der vorgelegte Gesetzentwurf beinhaltet mehrere Neuregelungen. So sollen vor allem Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene künftig nur noch an Unternehmen vergeben werden, die Mindestarbeitsbedingungen einschlägiger Tarifverträge einhalten. Für den Fall, dass keine Tarifverträge existieren, ist ein vergabespezifischer Mindestlohn vorgesehen. «Wir wollen mit Steuergeldern Unternehmen beauftragen, die ihre Mitarbeitenden auskömmlich bezahlen und gute Arbeit anbieten», so Dulig.

Zugleich warnte der Minister vor einer Aufkündigung von Tarifverträgen im ÖPNV und einem Dumping in diesem Bereich. Wer so etwas erwäge, dem könne er nur «gute Reise» wünschen, sagte der Minister nicht ohne Sarkasmus und verwies auf den schon heute existierenden Fachkräftemangel. Denn solche Unternehmen würden künftig keine Leute mehr finden.

Dulig räumte ein, dass sein Ideal eines Vergabegesetzes etwa anders aussehe als der vorliegende Entwurf. Er hätte sich in bestimmten Punkten noch mehr Klarheit gewünscht. Man müsse aber angesichts der gesellschaftliche Stimmung einen Kompromiss akzeptieren.

Der Chef der Chemnitzer Handwerkskammer, Frank Wagner, lehnte den Gesetzentwurf ab. «Trotz der in aller Deutlichkeit vorgetragenen Bedenken der sächsischen Wirtschaft will Staatsminister Dulig auf Biegen und Brechen seine Vorstellungen eines Vergabegesetzes durchsetzen. Dass diese Vorstellungen in der Praxis kaum anwendbar sind und zum Beispiel zu mehr statt weniger Bürokratie führen werden, wird schlicht ignoriert.» Es gebe in Sachsen bereits ein seit vielen Jahren ein erprobtes Vergabegesetz: «Wozu also das Ganze?»

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) zeigte sich erleichtert, dass nun der erste Schritt gemacht sei. Laut DGB-Chef Markus Schlimbach sind die Gewerkschaften mit dem Entwurf aber nicht zufrieden, da er nur eine «Minimalvariante» sei. «Wir wollen Verbesserungen im Gesetzgebungsverfahren erreichen». Die CDU müsse ihre Blockadepolitik endlich aufgeben.

© dpa
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