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Nach Flucht bei Arzttermin: Häftling wird in Hotel gefasst

Nach seiner aufsehenerregenden Flucht hat ein Straftäter aus Mannheim nur etwas mehr als zwei Wochen in Freiheit verbracht. Nun wurde er gefasst. Wirklich weit ist er nicht gekommen.
Gefängnis
Nach seiner Flucht ist ein 25-jähriger Häftling wieder gefasst worden (Symbolbild). © Daniel Naupold/dpa

Etwas mehr als zwei Wochen nach seiner Flucht bei einem Arztbesuch außerhalb des Mannheimer Gefängnisses sitzt ein Straftäter wieder hinter Gittern. Der 25-Jährige wurde in einem Hotel in Weinheim nahe Heidelberg festgenommen, wie die Polizei mitteilte. Er habe keinen Widerstand geleistet. Details zu den Umständen der Festnahme nannte die Polizei nicht.

Von einem weiteren geflohenen Häftling fehlt allerdings nach wie vor jede Spur. Der Straftäter aus der JVA Bruchsal war bereits Ende Oktober bei einem bewachten Ausflug an einen Baggersee in Germersheim (Rheinland-Pfalz) entkommen.

Komplize kam auf Motorroller

Der am Freitag festgenommene Mann hatte am 14. Dezember einen Arztbesuch im Klinikum der Mannheimer Nachbarstadt Ludwigshafen zur Flucht genutzt. Er war dabei zwar von zwei Bediensteten begleitet worden.

Auch war er nach der Behandlung beim Kieferorthopäden sowohl mit Handfesseln als auch an einen Bediensteten gefesselt gewesen, wie das Justizministerium danach mitgeteilt hatte. Allerdings sei diese Fesselung in der geöffneten Tür des Transporters gelöst worden, damit der Gefangene einsteigen konnte. In diesem Moment habe sich der Mann losgerissen, während sich zeitgleich von hinten ein Komplize auf einem Motorroller genähert und mit einer Waffe einen Schuss in die Luft abgegeben habe.

Der Mann war im Oktober 2022 vom Landgericht Mannheim unter anderem wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung und räuberischer Erpressung zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Die zweite Flucht nach dem Vorfall in Germersheim hatte für scharfe Kritik auch an der baden-württembergischen Justizministerin Marion Gentges (CDU) gesorgt. Ihr Justizministerium hat inzwischen die Vorgaben für Ausführungen per Erlass verschärft.

© dpa
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