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Grünes Gewölbe: Ermittlungen gegen Vater eines Verurteilten

Im Zusammenhang mit dem Juwelendiebstahl aus dem Dresdner Grünen Gewölbe Dresden wird gegen einen weiteren Mann aus dem Berliner Remmo-Clan ermittelt. Dabei handelt es sich um den Vater eines der wegen des spektakulären Einbruchs als Täter Verurteilten. Zu Inhalt und Stand des Verfahrens «können wir uns derzeit aus ermittlungstaktischen Gründen nicht äußern», teilte ein Sprecher der Dresdner Staatsanwaltschaft am Freitag auf Anfrage mit.
Gerichtsmikrofon
Ein Mikrofon steht in einem Saal eines Gerichts. © Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

In einem zweiten Prozess in dem Fall am Landgericht gab unterdessen ein Kriminalbeamter der Dresdner Soko «Epaulette» weiter Auskunft über die Erkenntnisse zu dem Juwelendiebstahl. Die Spur habe immer wieder nach Berlin geführt, etwa durch das mutmaßliche Fluchtauto, in dem später «allerlei Hinweise» auf die Remmos gefunden worden seien.

Der Einbruch ins Historische Grüne Gewölbe im Dresdner Residenzschloss im November 2019 gilt als einer der spektakulärsten Kunstdiebstähle Deutschlands. Die Täter erbeuteten 21 Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten und verursachten zudem mehr als eine Million Euro Schaden. Ein Teil der Beute fehlt noch immer. Fünf junge Männer aus dem Remmo-Clan waren im Mai 2023 zu Freiheitsstrafen zwischen vier Jahren und vier Monaten sowie sechs Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Sie gingen in Revision, vier der Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Ein 24-Jähriger muss sich seit dem 5. Januar wegen Beihilfe zum Diebstahl mit Waffen, Sachbeschädigung und Brandstiftung verantworten. Da er zur Tatzeit 20 Jahre alt war und damit als Heranwachsender gilt, verhandelt eine Jugendkammer seinen Fall. Er war am Rande des ersten Prozesses festgenommen worden, den er im Publikum verfolgt hatte, nachdem einer der Angeklagten seinen Namen vor Gericht genannt hatte. Nach einer Beschwerde kam er aber wieder frei.

Der 24-Jährige soll ab Mitte 2019 in die Planung des Coups eingeweiht und in dessen Vorbereitungen einbezogen gewesen sein. Laut Anklage war seine Aufgabe, in der Tatnacht seinen Bruder und zwei weitere Haupttäter zum vereinbarten Treffpunkt in Berlin zu fahren. Nach einer Polizeikontrolle aber, bei der im Kofferraum Einbruchswerkzeug entdeckt wurde, sei er allein weitergefahren, um die ihn observierenden Beamten abzulenken. Da der Angeklagte schweigt, muss die Beweisaufnahme aus dem ersten Verfahren zum Großteil wiederholt werden.

© dpa
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