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Nach Höcke-Urteil: Rechtsmittel werden geprüft

Das Landgericht Halle hat den AfD-Politiker Björn Höcke zu einer Geldstrafe verurteilt. Wie geht es nun weiter?
Björn Höcke
Björn Höcke im Gerichtssaal des Landgerichts Halle (Saale). Wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen muss der AfD-Politiker eine Geldstrafe zahlen. © Hendrik Schmidt/dpa

Nachdem das Landgericht Halle ein Urteil gegen den AfD-Politiker Björn Höcke gesprochen hat, prüfen Staatsanwaltschaft und Verteidigung mögliche Rechtsmittel. Das hatten sowohl Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung des AfD-Politikers auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur angekündigt. Infrage kommt in diesem Fall nur eine Revision. 

Noch sei nicht entschieden, ob er und seine Kollegen diese einlegten, sagte einer von Höckes drei Anwälten, Ralf Hornemann, am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Über die Einlegung der Revision sei noch nicht abschließend entschieden, teilte auch die Staatsanwaltschaft Halle am Mittwoch mit.

Das Urteil vom Dienstag

Das Landgericht sah es am Dienstag nach vier Verhandlungstagen als erwiesen an, dass Thüringens AfD-Chef Höcke wissentlich in einer Rede im sachsen-anhaltischen Merseburg im Mai 2021 eine Parole der SA (Sturmabteilung) der NSDAP verwendet hat. Der Vorsitzende Richter erklärte, Höcke habe damit Grenzen testen wollen. Das Gericht hatte deshalb entschieden, dass der 52-Jährige 100 Tagessätze zu je 130 Euro zahlen muss. Höcke hatte die Vorwürfe gegen ihn bis zuletzt zurückgewiesen.

Sollten Staatsanwaltschaft oder Verteidigung Revision einlegen, würde der Fall an den Bundesgerichtshof gehen. Dieser würde das Urteil dann allerdings nur auf Gesetzesverletzungen prüfen, erklärte die Sprecherin des Landgerichts Halle, Adina Kessler-Jensch. «Es werden also nicht noch mal Beweise erhoben oder Ähnliches.» Für die Entscheidung, ob eine Revision eingelegt wird, bleibt Staatsanwaltschaft und Verteidigung nun eine Woche ab Urteilsverkündung.

Dann wäre Höcke vorbestraft

Sollte das Urteil gegen Höcke rechtskräftig werden, würde er als vorbestraft gelten. Denn grundsätzlich gilt: Vorbestraft ist man immer, wenn man rechtskräftig verurteilt wurde - egal, wie hoch die Strafe ist.

Das würde dann auch im Bundeszentralregister eingetragen, so Kessler-Jensch. In diesem Register werden alle rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilungen durch deutsche Gerichte vermerkt. Es dient dazu, Vorstrafen einer Person zu dokumentieren und bei neuen Strafverfahren darüber Auskunft geben zu können.

Einen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis gibt es jedoch laut Bundeszentralregistergesetz erst, wenn die Geldstrafe 90 Tagessätze übersteigt - sofern es keine weiteren Einträge im Zentralregister gibt. Für Höckes Fall würde das also - falls das Urteil rechtskräftig wird - einen Eintrag sowohl im Bundeszentralregister als auch im Führungszeugnis bedeuten.

Anwälte kündigen Revision an

Vor Verkündung des Urteils am Dienstag hatte einer von Höckes Anwälten erklärt, die Verteidigung werde «die Sache nach ganz oben treiben», sollte gegen Höcke eine Strafe verhängt werden. Nach Angaben des Anwalts will die Verteidigung des AfD-Manns also - falls nötig - bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen. Das Urteil widerspreche dem Begriff der Meinungsfreiheit.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Schlussvortrag eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten sowie eine Geldstrafe über 10.000 Euro für Höcke gefordert.

© dpa ⁄ Dörthe Hein und Inga Jahn, dpa
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