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Solarmodul im Kleingarten - Umwelthilfe unterstützt

Die Energiewende macht auch vor der deutschen Kleingartenkultur nicht Halt. Doch nicht jeder Verein kann sich mit Solaranlagen auf den Parzellen der Mitglieder anfreunden. Ein Ehepaar aus Königs Wusterhausen zieht deshalb nun gegen den eigenen Vereinsvorstand vor Gericht.
Kleingartenanlagen
An einem Zaun eines Kleingartes hängt ein Schild mit einem Auszug aus der Gartenordnung. © Patrick Pleul/dpa/Archivbild

Ein Kleingartenverein ist kein Innovationszentrum. Wer dort Veränderungen vorantreiben will, stößt zuweilen auf Widerstand. Diese Erfahrung machte auch ein Ehepaar aus Königs Wusterhausen. Peter Lau und seine Frau Elke haben auf der eigenen Kleingartenparzelle eine Stecker-Solaranlage auf ein Gewächshaus montiert. Sie sollte die Regenwasserzisterne mit Strom versorgen. Nach monatelangem Streit mit dem Vereinsvorstand wurde dem Paar schließlich gekündigt. Mit einer Klage vor Gericht wollen die Laus nun bundesweit für Rechtssicherheit in der Solar-Frage in Kleingärten sorgen - und werden dabei von der Deutschen Umwelthilfe unterstützt. (AZ. 350 C 199/24)

«Wir fordern Klarheit und Transparenz dazu, unter welchen Bedingungen und Auflagen es angemessen und erlaubt ist, eine entsprechende Anlage anzubringen», sagte die Bundesgeschäftsführerin der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation, Barbara Metz, am Dienstag in Berlin. Sie sieht bei den Kleingärten in Deutschland großes Potenzial für den Ausbau erneuerbarer Energien: 900.000 Kleingartenanlagen gibt es demnach bundesweit mit rund 40.000 Hektar Grünfläche. «Wir müssen gerade auch dezentrale Fläche nutzen, die schon versiegelt sind, was der Fall ist, wenn dort ein Haus oder eine Laube steht», betonte Metz.

«Wir würden ja gerne etwas tun», sagt Kleingärtner Peter Lau aus Königs Wusterhausen. «Auch ich möchte meinen Beitrag dazu leisten, Energie zu sparen und meinen ökologischen Fußabdruck so klein wie möglich zu halten.» Beim Vorstand seines Kleingartenvereins kam er mit diesem Wunsch, den er mit der Solaranlage umsetzen wollte, nicht durch.

Dabei erfahren Solar-Minianlagen in Form sogenannter Balkonkraftwerke seit Jahren einen Boom. Mit mehreren gesetzlichen Regelungen will der Bund den dezentralen Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben. Mit dem sogenannten Solarpaket hat die Bundesregierung die bürokratischen Hürden für Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Installation solcher Anlagen zuletzt abgebaut. Zudem will sie es für Mieterinnen und Mieter etwa in Mehrfamilienhäusern leichter machen, entsprechende Anlagen zu installieren, ohne dass Vermieter das verhindern könnten.

Doch Kleingärten kommen in all diesen Neuregelungen nicht explizit vor. Ihre Skepsis bei den Solaranlagen begründen die Vereine in den entsprechenden Fällen häufig mit einem Verweis auf das Bundeskleingartengesetz - so auch im Fall des Ehepaars Lau. Diesem Gesetz zufolge müssen Lauben «in einfacher Ausführung» gehalten und dürfen in ihrer Ausstattung nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein. Aus Sicht mancher Vereine verstößt eine Solaranlage gegen diesen Vorsatz. Manche gehen sogar noch weiter und verbieten generell Strom- und Wasseranschlüsse auf den Parzellen.

Für Anton Marx vom Verbund freier Kleingartenvereine ist das ein Anachronismus, der mit der Realität schon lange nichts mehr zu tun habe. «Er ist ein Teilgrund dafür, dass viele Kleingärten in den ländlichen Regionen frei stehen», sagte er am Dienstag. Längst seien Strom und Wasser auf den Parzellen eine Selbstverständlichkeit. Gleichwohl sieht er weiter technische und bürokratische Hürden für den flächendeckenden Ausbau von Solarmodulen. Es brauche etwa eine Regelung für die Stromzähler.

Für Betz von der DUH hat der Bund gleich mehrere Ansätze, um Abhilfe zu schaffen. Er könnte etwa das Kleingartengesetz entsprechend ändern. Vielversprechender sei aber ein weiteres Solarpaket, in dem die Nutzung sogenannter Balkonkraftwerke in Kleingärten berücksichtigt würde. Ihr zufolge sehe es derzeit aber so aus, als würde der Bund die Frage lieber den Gerichten überlassen. Schließlich sind die bestehenden Regelungen auch juristische Auslegungssache.

Und so dürfte die Klage der Laus vor dem Amtsgericht Königs Wusterhausen für Parzellenpächter bereits wegweisend sein. Sie richtet sich dem Anwalt Sebastian Lange zufolge gegen die Kündigung und ihre Begründung. «Wir möchten aber auch generell festgestellt haben, dass der Vorstand der Nutzung von steckerfertigen Solaranlagen bis 800 Watt Leistung nicht untersagen darf», sagte der Jurist des Ehepaars. Mit einer mündlichen Verhandlung ist Lange zufolge allerdings erst in einigen Monaten zu rechnen. Er hofft auf ein Urteil noch in diesem Jahr.

© dpa ⁄ Matthias Arnold, dpa
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