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Zeitpunkt für Urteil im Höcke-Prozess unklar

Vor Beginn des vorerst letzten geplanten Termins im Prozess gegen AfD-Politiker Björn Höcke schien ein Ende in Sicht. Das Sammeln von Beweismitteln hat den Verhandlungstag jedoch in die Länge gezogen.
Prozess gegen den AfD-Politiker Björn Höcke
Björn Höcke, Vorsitzender der Thüringer AfD, verlässt den Saal nach Ende des Verhandlungstages. © Hendrik Schmidt/dpa-Pool/dpa

Am vorerst letzten geplanten Prozesstag gegen den AfD-Politiker Björn Höcke am Landgericht Halle haben zunächst über mehrere Stunden Anträge und Beweismittel im Mittelpunkt gestanden. Ob und wann ein Urteil fällt, war bis zum frühen Dienstagnachmittag nicht abzusehen. Höcke muss sich wegen des Vorwurfs des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verantworten.

Ursprünglich hatte das Gericht für den vierten Verhandlungstag die Verkündung des Urteils als möglich angekündigt. Zuvor müssen noch die Schlussvorträge gehalten werden. Höcke hat zudem die Möglichkeit zu einem letzten Wort des Angeklagten.

Der Staatsanwaltschaft zufolge soll Höcke wissentlich in einer Rede im Mai 2021 in Merseburg eine Parole der SA (Sturmabteilung), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP, verwendet haben. Er sagte dort: «Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland». Beim dritten Teil des Dreiklangs handelt es sich um die verbotene Losung der SA. Die Staatsanwaltschaft Halle wirft Höcke vor, von der Herkunft und der Bedeutung der Losung gewusst zu haben. Der 52-Jährige hatte die Vorwürfe gegen ihn vor Gericht zurückgewiesen.

Unter anderem hatten die Verteidiger Höckes die Vernehmung eines Historikers und ehemaligen Gymnasiallehrers beantragt. Dieser erklärte am Dienstagvormittag, dass die Parole der SA, wegen deren Verwendung Höcke vor Gericht steht, in der NS-Zeit «nicht besonders präsent» gewesen sei. Weiter gab der Zeuge auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft an, mit Götz Kubitschek das «Institut für Staatspolitik» in Sachsen-Anhalt gegründet zu haben. Dieses war später vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft worden und wurde kürzlich aufgelöst.

Vor der Vernehmung des Historikers hatte das Gericht über diverse Beweisanträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung entschieden. Daraufhin wurden auch Videos gezeigt. Eines zeigte einen Ausschnitt aus dem TV-Duell des Senders Welt, bei dem Höcke am 11. April gegen den Thüringer CDU-Spitzenkandidaten Mario Voigt angetreten war. Darin äußerte sich der AfD-Politiker auch zu den von der Staatsanwaltschaft Halle erhobenen Vorwürfen gegen ihn.

Im Laufe des Prozesses war bereits deutlich geworden, dass wohl maximal mit einer Geldstrafe zu rechnen ist. Die zuständige Kammer des Landgerichts hatte eine entsprechende Erklärung abgegeben. Bis zu einer möglichen Urteilsverkündung gilt die Unschuldsvermutung.

Ein zweites gezeigtes Video zeigt einen Auftritt von Höcke im thüringischen Gera. Dort hatte er während eines Stammtisches die Parole «Alles für Deutschland» auch verwendet, das dritte Wort allerdings nicht selbst ausgesprochen, sondern es vom Publikum rufen lassen. Zu diesem Zeitpunkt war die Anzeige wegen der Rede in Merseburg und die Ermittlungen längst Thema in den Medien. Der Fall sollte zwischenzeitlich Teil der aktuellen Verhandlung in Halle werden, wurde es dann aber doch nicht.

Der Thüringer AfD-Parteichef will am 1. September als Spitzenkandidat seiner Partei bei der Landtagswahl in Thüringen antreten. Ein Urteil des Landgerichts wird voraussichtlich keine Auswirkungen auf seine Kandidatur haben. Die AfD-Landesverbände Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt werden von den dortigen Landesämtern für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

Der in Nordrhein-Westfalen geborene Höcke wird sich auch wegen weiterer Vorwürfe vor Gericht verantworten müssen: Am Landgericht Mühlhausen in Thüringen wurde eine Anklage gegen ihn wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen. Termine für die Verhandlung gab es dort bis zuletzt noch nicht. Vor dem Landgericht in Halle soll der Fall in Gera verhandelt werden. Auch hier gibt es bislang keine Termine.

© dpa
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