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Bürgerschaft beim Umgang mit Islamisten-Demos gespalten

Islamisten, die in Hamburg für ein Kalifat auf die Straße gehen - diese Bilder haben bundesweit für Empörung gesorgt. In der Bürgerschaft sorgen die Kundgebungen für einen lauten Schlagabtausch.
Sitzung Hamburgische Bürgerschaft
Karen Pein (SPD), Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen in Hamburg, spricht in der Aktuellen Stunde bei einer Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft im Rathaus. © Christian Charisius/dpa

Die bundesweit beachteten Demonstrationen von Islamisten in Hamburg haben in der Bürgerschaft eine heftige Debatte zwischen Regierung und Opposition ausgelöst. Während Vertreter von CDU, AfD und FDP dem rot-grünen Senat vorwarfen, die beiden Kundgebungen nicht unterbunden zu haben, hielt ihnen Innensenator Andy Grote (SPD) entgegen, mit ihrer Verbotsforderung selbst den Boden des Grundgesetzes zu verlassen.

Grote verteidigt Vorgehen der Polizei

Die Versammlungsbehörde habe alle Möglichkeiten geprüft, die Demonstrationen zu untersagen. Meinungs- und Versammlungsfreiheit seien aber als zentrale Pfeiler der demokratischen Grundordnung besonders geschützt. «Was das Grundgesetz erlaubt, kann die Versammlungsbehörde nicht verbieten», sagte Grote. «Es ist politisch niederträchtig, der Polizei ständig mit Vorwürfen in den Rücken zu fallen und sie zum Rechtsbruch anzutreiben.» 

In den vergangenen Wochen hatten zwei Kundgebungen aus dem Umfeld der vom Verfassungsschutz als gesichert extremistisch eingestuften Gruppe Muslim Interaktiv über die Stadtgrenzen hinaus für Empörung gesorgt. Bei der ersten Demonstration waren Ende April auch Rufe nach einem Kalifat laut geworden. Die zweite Kundgebung fand am vergangenen Samstag unter scharfen Auflagen statt.

Die Empörung über die Demonstrationen bezeichnete Grote als «vollkommen nachvollziehbar». Es spreche vieles dafür, das Strafrecht mit Blick auf den Islamismus zu verschärfen. So könnten etwa Kalifatsforderungen «künftig auch darunter fallen». Entsprechende Prüfungen liefen bereits, versicherte der Innensenator. Auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte eine Gesetzesverschärfung bereits ins Spiel gebracht.

Scharfe Kritik von CDU, AfD und FDP

CDU-Fraktionschef Dennis Thering forderte dagegen ein härteres Vorgehen, um Versammlungen von Islamisten gar nicht erst zuzulassen. «Diese islamistische Machtdemonstration muss auf den erbitterten Widerstand der Politik und der zuständigen Regierung treffen», sagte er. «Und das passiert hier viel zu wenig.» Grote warf er vor, «nicht den Mut aufgebracht» zu haben, die Demonstrationen zu untersagen.

Bei den Prosteten der Corona-Maßnahmen-Gegner sei der Senat «mit ganzer Staatsmacht aufgefahren», sagte AfD-Fraktionschef Dirk Nockemann. Doch statt nun die islamistischen «Hasskundgebungen auf deutschem Boden zu unterbinden, organisiert Rot-Grün lieber Demonstrationen gegen rechts.»

Viel zu lange habe der Senat über das Problem hinweggeschaut, sagte auch die FDP-Abgeordnete Anna von Treuenfels-Frowein. «Das, was wir in den letzten Wochen auf dem Steindamm erlebt haben, das ist die bittere Konsequenz.» 

Linke und Grüne rufen zu Sachlichkeit auf

Die Linken-Fraktionsvorsitzende Cansu Özdemir warf der AfD vor, das Problem des Islamismus für eine Spaltung der Gesellschaft zu nutzen. «Die AfD instrumentalisiert Islamisten, um gegen friedlich lebende Muslime zu hetzen.» Zugleich werde die so provozierte Islamfeindlichkeit von den Islamisten instrumentalisiert.

Zu mehr Sachlichkeit in der teils laut geführten Debatte rief auch die Grünen-Fraktionsvorsitzende Jennifer Jasberg auf. «Es ist erschreckend, welche Verleugnung des Rechtsstaats wir heute erlebt haben», sagte sie. Den Rednern CDU und AfD warf sie «populistische Manöver» vor. 

Bürgermeister stellt sich hinter Versammlungsbehörde

Zuvor hatte sich Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) hinter die Versammlungsbehörde gestellt und pauschale Forderungen nach einem Verbot extremistischer Kundgebungen zurückgewiesen. Maßstab für ein Demonstrationsverbot sei nicht die Politik, sondern das Gesetz, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. 

«Das Grundgesetz und das Versammlungsrecht ermöglichen auch Demonstrationen, deren Forderungen der freiheitlichen Demokratie widersprechen. Deshalb können linksextreme, rechtsextreme und auch islamistische Versammlungen oft nicht untersagt werden.» Polizei und Sicherheitsbehörden machten einen guten Job. «Wer sie zu einem rechtswidrigen Vorgehen auffordert, spielt mit dem Feuer und gefährdet den Rechtsstaat.» 

Die freiheitlich-demokratische Grundordnung schütze in vielen Fällen auch ihre Gegner. «Der Kampf gegen Extremismus muss daher auch in der Gesellschaft geführt werden: im persönlichen Umfeld, am Arbeitsplatz, im Verein und auch in den Moscheegemeinden», sagte der Bürgermeister.

© dpa
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