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«Pseudoerzieherische Maßnahmen»: Dreijährige erstickt

Ein kleines Mädchen aus Dinslaken wird im Keller eingesperrt und stirbt. Jetzt stehen die Eltern vor Gericht - und schweigen.
Mordprozess gegen die Eltern eines dreijährigen Mädchens
Zu Prozessbeginn sitzen die beiden Angeklagten auf der Anklagebank. © Christoph Reichwein/dpa

Es müssen schreckliche Szenen gewesen sein: Vor einem halben Jahr ist ein dreijähriges Mädchen aus Dinslaken im Keller eines Mehrfamilienhauses gestorben. Die Eltern sollen es dort über Tage eingesperrt haben, um ihre Ruhe zu haben. Seit Donnerstag stehen sie in Duisburg vor Gericht. Die Anklage lautet auf Mord.

Als die angeklagte Mutter von den Wachtmeistern in den Gerichtssaal geführt wurde, wickelte ihr ihre Verteidigerin schnell noch ein Tuch um den Kopf, damit sie auf Fotos und Filmen nicht erkannt wird. Ihr Gesicht versteckte die 40-Jährige hinter einem Aktendeckel - genau wie ihr gleichaltriger Ehemann. Zum Prozessauftakt am Duisburger Schwurgericht haben die Eltern zu den Vorwürfen geschwiegen.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die deutschen Angeklagten ihre Tochter im September vergangenen Jahres sechs Tage lang eingesperrt haben. Laut Anklage wurde das Mädchen mit Klebeband an einen Stuhl gefesselt und zeitweise auch geknebelt. Es war laut Staatsanwaltschaft am 1. Oktober an erbrochenem Speisebrei erstickt.

In der Anklage ist von «pseudoerzieherischen Maßnahmen» die Rede. Die Eltern seien von «Hass getrieben gewesen». Sie hätten Ruhe vor der ihnen «lästigen» Tochter haben wollen.

Der Vater hatte die Leiche nach Angaben der Staatsanwaltschaft noch am selben Tag oder in der anschließenden Nacht mit Gewichten beschwert und in den Rhein-Herne-Kanal bei Oberhausen geworfen. Taucher der Feuerwehr hatten das tote Mädchen dort später geborgen.

Knapp eine Woche nach dem Tod des Kindes war der 40-Jährige auf der Polizeiwache in Dinslaken aufgetaucht und hatte den Beamten mitgeteilt, dass seine Tochter ums Leben gekommen sei. Dabei hatte er auch den Ort genannt, an dem er die Leiche des Mädchens versenkt hat.

Der mitangeklagten Mutter des Mädchens wird vorgeworfen, ihren Ehemann zu den Taten «ermuntert» zu haben. Laut Staatsanwaltschaft haben beide Angeklagte den Tod ihrer Tochter zumindest billigend in Kauf genommen. Die Dreijährige soll schon vor ihrem Tod mehrfach Erstickungsanfälle erlitten haben. Als Todesursache ist später Herzkreislaufversagen festgestellt worden.

Als Mordmerkmale sind in der Anklage Grausamkeit, niedrige Beweggründe und Heimtücke aufgeführt. Laut Staatsanwaltschaft ist die Dreijährige völlig arg- und wehrlos gewesen. Das hätten ihre Eltern ausgenutzt.

Das Duisburger Schwurgericht hat für den Prozess zunächst noch sechs Verhandlungstage bis zum 15. Mai vorgesehen. Im Falle einer Verurteilung wegen Mordes droht beiden Angeklagten lebenslange Haft.

© dpa ⁄ Jörn Hartwich, dpa
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